Leiharbeit und Private Arbeitsvermittlung

Leiharbeit

Unter Leiharbeit versteht man das Beschäftigungsverhältnis zwischen Zeitarbeitsfirmen und Arbeitnehmern, welche ihre Arbeitsleistung  gegen Entgelt anderen Firmen zur Verfügung stellen. Die Zweierbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird bei der Leiharbeit durch eine Dreiecksbeziehung abgelöst.

Durch die Leiharbeit erhalten Unternehmen kurzfristig Unterstützung bei erhöhtem Personalbedarf. Die Zeitarbeitsfirma sucht nach passenden Bewerbern und vermittelt potentielle Kandidaten. Grundsätzlich benötigt ein Leiharbeitsvermittler eine vorherige Zulassung des Ministeriums der deutschsprachigen Gemeinschaft, um seine Tätigkeit aufnehmen zu dürfen. Zudem ist er verpflichtet, bestimmte Vorschriften einzuhalten sowie jährlich einen Tätigkeitsbericht einzureichen. Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen führt zur Ermahnung, Inverzugsetzung oder zur Aussetzung bzw. zum Entzug der Zulassung.

Private Arbeitsvermittlung

Der private Arbeitsvermittler braucht keine vorherige Zulassung zu beantragen, aber er ist zur Einhaltung bestimmter Vorschriften verpflichtet. Die Nichteinhaltung der Bestimmungen führt zur Ermahnung, Inverzugsetzung oder zum Verbot der Dienstleistung.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetweite des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.