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Sie brauchen eine helfende Hand?

Wer kann die Dienstleistungen der LBA in Anspruch nehmen?

Privatpersonen, lokale Behörden (Gemeinden, ÖSHZ), VOGs und andere nicht-kommerzielle Vereinigungen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus, können Tätigkeiten von LBA-Arbeitnehmern ausführen lassen.

Wer darf über das LBA-System für mich arbeiten?

  • Entschädigte Vollarbeitslose unter 45 Jahre, die seit mindestens 2 Jahren Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld beziehen, oder
  • entschädigte Vollarbeitslose über 45 Jahre, die seit mindestens 6 Monaten Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld beziehen, oder
  • entschädigte Vollarbeitslose, die mindestens 2 Jahre innerhalb der letzten 3 Jahre Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld bezogen haben, oder
  • vom ÖSHZ entschädigte Eingliederungseinkommens- oder Sozialhilfeempfänger, die als nichtbeschäftigte Arbeitsuchende im Arbeitsamt der DG eingetragen sind.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Die erlaubten Tätigkeiten sind in einer Liste aufgenommen, die für die gesamte Deutschsprachige Gemeinschaft gültig ist. Auf Anfrage können Sie diese Liste bei der LBA erhalten.

  • Bei Privatpersonen:

- kleine Gartenarbeiten;
- Kleine Reparatur- und Unterhaltsarbeiten, die wegen ihrer Geringfügigkeit nicht von Fachleuten übernommen werden;
- Beaufsichtigung von Haustieren während der Abwesenheit des Besitzers, insofern es keine Tierpension in der Nähe gibt;
- Hilfe bei der Beaufsichtigung und Begleitung von Kranken oder Kindern;
- Hilfe bei administrativen Aufgaben: Behördengänge, Ausfüllen von Formularen,...
- Haushaltshilfe (nur in bestimmten Situationen möglich).

  • Bei lokalen Behörden (Gemeinde, ÖSHZ):

- zeitlich befristete oder außergewöhnliche Aufgaben, die nicht vom regulären Arbeitsmarkt gedeckt werden, oder die aufgrund der Entwicklung neuer gesellschaftlicher Bedürfnisse erst entstanden sind, z.B. die gelegentliche Hilfe in der Gemeindebibliothek, die Hilfe bei der Beaufsichtigung von sozial benachteiligten Personen, die Hilfe beim Umweltschutz,...

  • Bei Bildungseinrichtungen (Schulen):

Die Aufgaben, die wegen Ihrer Eigenschaft, Ihres Umfangs oder Ihres gelegentlichen Charakters gewöhnlich von Ehrenamtlichen durchgeführt werden und die weder vom gewöhnlichen Personal noch über ordentliche Arbeitsverhältnisse verrichtet werden können, wie z.B.

- Vor- und nachschulische Betreuung, Mittagsaufsicht;
- Hilfe bei der Organisation von schulischen und nachschulischen Aktivitäten;
- Begleitung im Schulbus.

  • Bei VoG‘s und nicht-kommerziellen Vereinigungen:

Aufgaben, die wegen ihrer Eigenschaft, ihres Umfangs oder ihres gelegentlichen Charakters gewöhnlich von Ehrenamtlichten durchgeführt werden und die nicht zum Tagesgeschäft gehören, wie beispielsweise

- Verwaltungshilfe bei besonderen Tätigkeiten;
- Begleitung und Aufsicht von Jugendlichen bei Ferienaktivitäten, Hobby oder Sport;
- Raumpflege, Instandhaltungsarbeiten, sowie kleine Ausbesserungsarbeiten.

  • Bei landwirtschaftlichen Unternehmen und im Gartenbausektor:

- alle Tätigkeiten im Gartenbausektor mit Ausnahme der Pilzzucht, sowie der Bepflanzung und Pflege öffentlicher Parks und Gärten;
- saisonale und vorübergehende Tätigkeiten bei landwirtschaftlichen Unternehmen, z.B. Aussaat und Ernte (das Bedienen von Maschinen und der Gebrauch von chemischen Produkten sind nicht erlaubt).

An wen kann ich mich wenden, wenn ich diese Dienstleistung nutzen möchte?

Das Arbeitsamt bietet Ihnen vier Anlaufstellen: im Arbeitsamt Eupen, im Arbeitsamt St.Vith, im TreffpunktJob in Kelmis sowie in Eynatten. Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie untenstehend.

Welche Formalitäten muss ich erledigen?

Sie müssen ein Nutzerformular 1A (für Privatpersonen) oder 1B (für alle anderen Nutzer) bei der LBA ausfüllen.

Auf diesem Formular beschreiben Sie die Tätigkeit, die Sie ausführen lassen möchten. Wenn die beantragte Tätigkeit in der Liste der erlaubten Tätigkeiten aufgeführt wird, genehmigt die LBA diese Tätigkeit und übermittelt Ihnen ein gültiges Nutzerformular. Die LBA gibt auf dem Nutzerformular Ihre Genehmigungsnummer an.

Die LBA vermittelt Ihnen anschließend einen Bewerber für die gewünschte Tätigkeit. Sie können aber auch selbst einen eingetragenen LBA-Arbeitnehmer vorschlagen, der bei Ihnen diese Tätigkeit verrichten möchte. 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Bezahlung

Die LBA-Arbeitnehmer werden mit LBA-Schecks bezahlt. Für jede geleistete oder angefangene Stunde erhält der Arbeitnehmer einen LBA-Scheck, entweder nach Beendigung der Tätigkeit, oder spätestens am Monatsende. Der Kaufpreis dieser Schecks ist in der gesamten Deutschsprachigen Gemeinschaft einheitlich und beträgt 5,95 EUR.

Das Arbeitsmaterial

Sie müssen dem LBA-Arbeitnehmer alle Arbeitsmittel in gutem Zustand zur Verfügung stellen.

Die Fahrtkosten

Auf dem gesamten Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind die Nutznießer zur Beteiligung an den Fahrtkosten verpflichtet.

Wie viele Stunden darf ich einen LBA-Arbeitnehmer beschäftigen?

Für VoG, nicht kommerzielle Vereinigungen und lokale Behörden ist die Anzahl Stunden für eine gleiche Tätigkeit auf 45 Stunden pro Monat begrenzt. Sie können mehrere LBA-Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Ein LBA-Arbeitnehmer darf höchstens 630 Stunden pro Kalenderjahr über das LBA-System arbeiten.

  • Tätigkeiten mit einer Höchststundenzahl von 45 Stunden pro Kalendermonat:

bei Privatpersonen:
- die Hilfe im Haushalt (für die LBA-Arbeitnehmer, die diese Tätigkeit noch ausüben dürfen);
- die Hilfe bei der Erledigung administrativer Angelegenheiten;
- kleine Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten;
- die Aufsicht über Haustiere in Abwesenheit des Besitzers, wenn es in der Nähe keine Tierpension gibt.

bei lokalen Behörden:
- gelegentliche Tätigkeiten, die nicht vom regulären Arbeitsmarkt gedeckt werden, oder die aufgrund der Entwicklung neuer gesellschaftlicher Bedürfnisse erst entstanden sind.

bei VOGs oder anderen nicht-kommerziellen Vereinigungen:
- Tätigkeiten, die aufgrund ihrer Eigenschaft, ihres Umfangs oder ihres gelegentlichen Charakters normalerweise von Ehrenamtlichen ausgeübt werden, insbesondere Aktivitäten bei sozialen, kulturellen, sportlichen, karitativen oder philosophischen Veranstaltungen.

  • Tätigkeiten mit einer Höchststundenanzahl von 70 Stunden pro Kalendermonat:

bei Privatpersonen:
- die Beaufsichtigung oder Begleitung von Kranken oder Kindern;
- die Hilfe bei kleinen Gartenarbeiten.

Tätigkeiten bei Bildungseinrichtungen.

  • Tätigkeiten mit einer Höchststundenanzahl von 150 Stunden pro Kalendermonat:
    - die saisonalen und gelegentlichen Tätigkeiten im Gartenbausektor und in der Landwirtschaft.

Gibt es einen Arbeitsvertrag?

Bevor der LBA-Arbeitnehmer die Arbeit antritt, muss er über ein gültiges, von der LBA ausgestelltes Leistungsformular (Formular LBA 4) und über einen Arbeitsvertrag verfügen. Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem LBA-Arbeitnehmer und dem Arbeitsamt als Arbeitgeber abgeschlossen.

Ist der LBA-Arbeitnehmer versichert?

Der LBA Arbeitnehmer ist während der Verrichtung der LBA-Tätigkeit über eine Arbeitsunfallversicherung und über eine Haftpflichtversicherung der LBA versichert.

Welche Sicherheitsvorkehrungen muss ich treffen?

Indem Sie das Nutzerformular unterschreiben, verpflichten Sie sich:

  • dem LBA-Arbeitnehmer nur unbeschädigtes Material oder Werkzeuge zur Verfügung zu stellen;
  • dafür zu sorgen, dass der LBA-Arbeitnehmer die Arbeit unter optimalen Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen verrichten kann. Es ist verboten, gefährliche Arbeiten ausführen zu lassen.

Zusätzliche detaillierte Informationen können Sie untenstehendem Infoblatt entnehmen.


Für Fragen bezüglich der LBA-Schecks wenden Sie sich bitte an Edenred:

EDENRED AG Abteilung LBA-Schecks - Boulevard du Souverain 165 - Postfach 9 - 1160 Brüssel - Tel. 02 678 28 79 - Fax 02 678 28 28

Ab dem 01. Januar 2018 verfügen Sie auf der neuen Webseite von Edenred www.my-lba-adg.be über einen neuen persönlichen Bereich. Dort können Sie unter anderem:

  • Ihre Bestellungen einsehen;
  • Ihre persönlichen Angaben verwalten;
  • Ihre Rechnungen ausdrucken;
  • Sich über Umtausch- und Erstattungsmöglichkeiten informieren.

Ihr Login und Ihr Passwort bleiben unverändert.

Für weitere Fragen erreichen Sie Edenred werktags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr unter der neuen Nummer 02/678.28.79

 

LBA Amel, Büllingen, Bütgenbach, St.Vith und Burg Reuland

LBA Eupen

LBA Kelmis-Lontzen

LBA Raeren

Doris Gödert /
Gisela Hönen

Vennbahnstraße 4/2
4780 St. Vith
Tel. +32 80 280 067


[email protected]

 

Öffnungszeiten:

Mo:     08:30-11:30 Uhr
          13:30-16:00 Uhr

Di-Fr:  08:30-11:30 Uhr
          nachmittags nach    
          Vereinbarung

Sacha Lousberg /
Sylvia Trippaerts

Hütte 79
4700 Eupen
Tel. +32 87 898 775


[email protected]

 

Öffnungszeiten:

Mo:     08:30-11:30 Uhr
          13:30-16:00 Uhr

Di-Fr:  08:30-11:30 Uhr
          nachmittags nach    
          Vereinbarung

Michelle Dahlen


Kirchstraße 26
4720 Kelmis
Tel. +32 87 851 483


[email protected]

 

Öffnungszeiten:

Di-Do:  08:30-11:30 Uhr
          nachmittags nach
          Vereinbarung

Sacha Lousberg


Aachener Straße 8
4731 Eynatten
Tel. +32 87 853 691
 

[email protected]

 

Öffnungszeiten:

Mo: 09:00-12:00 Uhr
      13:00-16:00 Uhr

Fr:  09:00-12:00 Uhr
      13:00-16:00 Uhr

 

Dokumente und Downloads
Infobrief LBA-Nutznießer (pdf 0,4 MB)
LBA_Flyer Nutznießer_D (pdf 0,59 MB)
Aktualisiert 06.10.2021
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