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Sanktionen bei Fehlverhalten als Arbeitsuchender

Wenn Sie Ihren Verpflichtungen als Arbeitsuchender nicht nachkommen (z.B. nicht zu den Vorladungen des Arbeitsamtes erscheinen oder eine Ausbildung ohne Begründung abbrechen) wird dies als Fehlverhalten gewertet. Solche Fehlverhalten können zu einer Sanktion (Strafe) führen, welche einen Einfluss auf das Arbeitslosengeld haben kann.

Im Zusammenhang mit dem Kontrollverfahren bei Fehlverhalten spricht man auch von der "Kontrolle der passiven Verfügbarkeit".

 

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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