Ihre Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt wird ab dem 5. Monat und ab dem 10. Monat Ihrer Berufseingliederungszeit vom Kontrolldienst des Arbeitsamtes überprüft und bewertet. Sie benötigen zwei positive Bewertungen, um Berufseingliederungsgeld zu beantragen...
Um Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu behalten, müssen Sie gewisse Bedingungen erfüllen und sich aktiv um Arbeit bemühen. Der Kontrolldienst des Arbeitsamtes der DG bewertet die Anstrengungen, die Sie zur Wieder-/Eingliederung in den Arbeitsmarkt unternommen haben.
Für Sie gelten besondere Bestimmungen hinsichtlich der Kontrolle Ihrer Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Kompetenzen und Fähigkeiten.