Ausbildungen der Polizei
Aufnahmeprüfungen
Eine Polizeiausbildung kann man nur absolvieren, wenn man die Aufnahmeprüfung bestanden hat. Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, muss man eine Reihe von Bedingungen erfüllen, insbesondere folgende:
- im Besitz des erforderlichen Diploms sein (hängt von der angestrebten Funktion ab: siehe weiter unten)
- belgischer Staatsangehöriger sein
- im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte sein
- mindestens 17 Jahre alt sein
- die körperlichen Voraussetzungen erfüllen
Der Schwierigkeitsgrad der Aufnahmeprüfung hängt von der angestrebten Funktion ab (siehe weiter unten). Geprüft wird unter anderem folgendes:
- die kognitiven Fähigkeiten
- die Persönlichkeit
- die körperliche und gesundheitliche Eignung
Ausbildungen
Die Grundausbildung
Zulassungsbedingungen:
- erfolgreiche Aufnahmeprüfung
- Mindestalter 18 Jahre
- Diplom der Oberstufe der Sekundarschule (allgemeines, technisches oder berufliches Abitur)
Dauer: 1 Jahr (Theorie in einer Polizeischule und Praktika bei einer Polizeieinheit)
Dienstgrad: Inspektor
Die Ausbildung „mittlere Ebene“
Zulassungsbedingungen:
- Erfolgreiche Aufnahmeprüfungen
- Bachelor (insbesondere Sozialwissenschaften, Psychologie und Kriminologie)
Dauer: 8 Monate Vorausbildung, 8 Monate Ausbildung
Dienstgrad: spezialisierter Polizeiassistent
Die Ausbildung „gehobene Ebene“
Zulassungsbedingungen:
- erfolgreiche Aufnahmeprüfungen
- Master
Dauer: 8 Monate Vorausbildung, 13 Monate Ausbildung
Dienstgrad: Polizeikommissar
|