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Ausbildungen der Polizei

Aufnahmeprüfungen

Eine Polizeiausbildung kann man nur absolvieren, wenn man die Aufnahmeprüfung bestanden hat. Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, muss man eine Reihe von Bedingungen erfüllen, insbesondere folgende:

  • im Besitz des erforderlichen Diploms sein (hängt von der angestrebten Funktion ab: siehe weiter unten)
  • belgischer Staatsangehöriger sein
  • im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte sein
  • mindestens 17 Jahre alt sein
  • die körperlichen Voraussetzungen erfüllen

Der Schwierigkeitsgrad der Aufnahmeprüfung hängt von der angestrebten Funktion ab (siehe weiter unten). Geprüft wird unter anderem folgendes:

  • die kognitiven Fähigkeiten
  • die Persönlichkeit
  • die körperliche und gesundheitliche Eignung

Ausbildungen

Die Grundausbildung

Zulassungsbedingungen:

  • erfolgreiche Aufnahmeprüfung
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Diplom der Oberstufe der Sekundarschule (allgemeines, technisches oder berufliches Abitur)

Dauer: 1 Jahr (Theorie in einer Polizeischule und Praktika bei einer Polizeieinheit)

Dienstgrad: Inspektor
 

Die Ausbildung „mittlere Ebene“

Zulassungsbedingungen:

  • Erfolgreiche Aufnahmeprüfungen
  • Bachelor (insbesondere Sozialwissenschaften, Psychologie und Kriminologie)

Dauer: 8 Monate Vorausbildung, 8 Monate Ausbildung

Dienstgrad: spezialisierter Polizeiassistent
 

Die Ausbildung „gehobene Ebene“

Zulassungsbedingungen:

  • erfolgreiche Aufnahmeprüfungen
  • Master

Dauer: 8 Monate Vorausbildung, 13 Monate Ausbildung

Dienstgrad: Polizeikommissar

Links
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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