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Das Unterrichtsangebot in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

In Belgien ist man bis zum 18. Lebensjahr schulpflichtig. Ab dem 15. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, zwischen Vollzeit- und Teilzeitunterricht zu wählen. Die Schüler können den Vollzeitunterricht verlassen und ein Zentrum für Teilzeitunterricht besuchen oder eine anerkannte Ausbildung absolvieren, zum Beispiel die mittelständische Lehre. Nach erfolgreichem Abschluss des Regelsekundarunterrichts bietet sich dem Jugendlichen auch die Möglichkeit, ein Studium an einer Hochschule oder einer Universität anzutreten.

 

Die Schule

Der Primarschulunterricht umfasst sechs Jahre, und die Kinder erhalten nach erfolgreichem Abschluss das Grundschulabschlusszeugnis. 

Der Sekundarschulunterricht ist in zweijährige Stufen aufgeteilt:

  • Beobachtungsstufe,
  • Orientierungsstufe und
  • Bestimmungsstufe. 

Die Beobachtungsstufe umfasst die beiden ersten Jahre. Die Schüler werden in einer Reihe allgemeinbildender Fächer unterrichtet: Sie sollen ihre Fähigkeiten und Interessen entdecken. Die Beobachtungsstufe gibt es in allen Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Für Schüler ohne Primarschulabschluss bieten einige Schulen ein Anpassungsjahr an, an das sich ein 2. Jahr des berufsbildenden Unterrichts anschließen kann.

Während des dritten und vierten Jahres durchlaufen die Schüler die Orientierungsstufe. Sie haben die Möglichkeit, sich für Haupt- und Ergänzungsfächer zu entscheiden.

Ab der Orientierungsstufe gibt es drei Unterrichtsformen:

  • den allgemeinbildenden Unterricht,
  • den technischen Unterricht und
  • den berufsbildenden Unterricht:
Unterrichtsform Ziel Abschluss
Allgemeinbildener Unterricht bereitet auf ein Studium vor Abschlusszeugnis der Oberstufe (6 Jahre)
Technischer Unterricht bereitet auf ein Studium und auf den Einstieg ins Berufsleben vor Abschlusszeugnis der Oberstufe mit Befähigungsnachweis (6 Jahre)
Berufsbildener Unterricht bereitet auf den Einstieg ins Berufsleben vor, Studienmöglichkeiten stehen offen Studienzeugnis und Befähigungsnachweis (6 Jahre) Abschlusszeugnis der Oberstufe (7 Jahre / 6+1 Jahr)

Ab dem fünften Jahr beginnt die Bestimmungsstufe. Ein Wechsel der Studienrichtung ist jetzt nicht mehr möglich. Die Schüler legen sich auf eine Studienrichtung und die Unterrichtsfächer fest.

 

Die Lehre

Das Ziel der Lehre ist das Erlernen eines Berufes im Betrieb, wobei zusätzliche theoretische Kenntnisse in einem der beiden Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes (ZAWM) vermittelt werden.                         

Anforderungen für eine Lehre

Um einen Lehrvertrag abzuschließen, muss der Jugendliche das Grundschulzeugnis besitzen und die zwei ersten Sekundarschuljahre des allgemeinbildenden Unterrichts oder der drei ersten Sekundarschuljahre des berufsbildenden Unterrichts bestanden haben. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine Aufnahmeprüfung bestanden werden. Außerdem muss der Jugendliche im laufenden Ziviljahr mindestens das 15. Lebensjahr erreicht haben.

Die Lehrzeit dauert in der Regel drei Jahre. Abiturienten kann eine verkürzte Lehrdauer zugestanden werden. Die Lehre besteht zu vier Fünftel aus einer Ausbildung in einem Betrieb und zu einem Fünftel aus einer schulischen Ausbildung in einem Aus- und Weiterbildungszentrum des Mittelstandes (ZAWM). Diese schulische Ausbildung ist in Fach- und Allgemeinkunde unterteilt.

Siehe auch: www.iawm.be

 

Das Studium

Das Abiturdiplom ermöglicht dem Absolventen den Zugang zum Studium an einer Hochschule oder einer Universität. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft bietet die Autonome Hochschule der Deutschsprachigen Gemeinschaft verschiedene Studiengänge an, von denen manche zu einem Bachelordiplom führen.

Ausbildungsangebot der Autonomen Hochschule der Deutschsprachigen Gemeinschaft:

  • Vollzeitiges Hochschulstudium:

- Bachelor in Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften
- Bachelor Kindergärtner*
- Bachelor Primarschullehrer*

  • Duales Bachelor-Hochschulstudium:

- Bachelor Buchhalter
- Bachelor Bankkaufmann
- Bachelor Versicherungsmakler

  • Andere Ausbildungen, die von der Autonomen Hochschule angeboten werden**:

- Lehrer-Mediothekar
- Führungskraft in der Pflege
- Befähigung zum Religionslehrer im Sekundarschulwesen
- Förderpädagogik
- Französisch Fremdsprachendidaktik
- Vorbereitung zum Erhalt des pädagogischen Befähigungsnachweises
- Ergänzender berufsbildender Sekundarunterricht – Krankenpfleger
- Vorbereitungsjahr – Animator für Kindergemeinschaften

* Zur Erstausbildung im Studienbereich Lehramt Primarschule oder Kindergarten wird der Student zugelassen, der die Aufnahmeprüfung an der AHS bestanden hat und folgende Bedingungen erfüllt: Er ist Inhaber eines Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts oder eines Hochschulnachweises oder eines gleichgestellten Studiennachweises. Beim Aufnahmetest werden die Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik geprüft.

** Um an den Zusatzausbildungen teilzunehmen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Für weitere
   Informationen, wenden Sie sich an die Autonome Hochschule. Siehe auch: www.ahs-dg.be

Siehe auch: http://www.ahs-dg.be/

 

Schema: Unterrichtsangebot in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Ausbildungsmöglichkeiten in Belgien (Klicken zum Zoomen)

Ausbildungsmöglichkeiten in der Förderschule

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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