Ab dem 12. Lebensjahr muss jeder Jugendliche regelmäßig seine Berufswahl anpassen oder bestätigen. Hier findet ihr Informationen zu den verschiedenen Hürden die bis zum 18. Lebensjahr gemeistert werden sollen.
Nach dem 6. Schuljahr, dem Abschluss der Primarschulzeit, kommt der Übergang in die Sekundarschule.
Am Ende des 2. Jahres steht eine erste wichtige Entscheidung an: bleibe ich im allgemeinbildenden Unterricht oder wechsle ich zum technischen bzw. berufsbildenden Unterricht? Die Jugendlichen befinden sich nun in der sogenannten Orientierungsstufe.
Ab dem 15. Lebensjahr besteht die Möglichkeit zwischen Vollzeit- und Teilzeitunterricht zu wählen. Vollzeitunterricht bedeutet weiterhin die Schule zu besuchen. Beim Teilzeitunterricht gibt es zwei Möglichkeiten: entweder eine anerkannte Ausbildung (z.B. die mittelständische Lehre) absolvieren oder ein Zentrum für Teilzeitunterricht zu besuchen
Am Ende des 4. Jahres steht die nächste Entscheidung an: der Wechsel in die sogenannte Bestimmungsstufe. Ein Wechsel der Studienrichtung innerhalb des 5. und 6. Jahres ist nur noch schwer möglich.
Lehre = Mittelständische Ausbildung Ab dem 15. Lebensjahr besteht die Möglichkeit eine Lehre zu machen.
Wer das Abitur nachholen möchte, muss immer eine Prüfung vor dem externen Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft ablegen. Verschiedene Kurse bereiten auf diese Prüfung vor.
Nach dem Abitur wird oft das Studium als nächstes Etappenziel ins Auge gefasst. Welche Möglichkeiten gibt es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder in der Französischen Gemeinschaft? Weitere Themen wie Studiengebühren, Zimmersuche … werden ebenfalls hier aufgegriffen.
Neben der Deutschsprachigen und der Französischen Gemeinschaft, bietet die Flämische Gemeinschaft natürlich auch Studienmöglichkeiten. Hier werden erste Informationen zum Studium in Flandern gegeben.
Abiturienten aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben die Möglichkeit im Ausland zu studieren, ohne sich allzu weit von zu Hause zu entfernen: Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und Frankreich bieten interessante Studienmöglichkeiten. Jedoch sollte man sich vorher genauestens informieren: Einschreibefristen, Studiengebühren, Wohnmöglichkeiten, Diplome … vieles ist anders als in Belgien.
Wer als Schulabgänger keine Arbeit gefunden hat, muss sich so schnell wie möglich als Arbeitssuchender eintragen. Was ist zu tun? Welche Vorteile sind damit verbunden? Welche Rechte und Pflichten entstehen dadurch? Besteht ein Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung? Wichtige Fragen - hier finden Sie die Antworten ...