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Lehre

Ab dem 15. Lebensjahr können Schüler, sofern sie das zweite Jahr der allgemeinbildenden Sekundarschule (2.A) oder ein drittes berufliches Jahr (3.B) bestanden haben, eine Lehre aufnehmen*. In der Regel dauert eine mittelständische Lehre drei Jahre**. Basis ist ein Lehrvertrag zwischen dem Ausbildungsbetrieb, dem Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten. Der Lehrvertrag kommt durch die Vermittlung eines anerkannten Lehrlingssekretärs zustande.

 

Eine Karriere mit Lehre starten heißt …

  • vorwiegend im Betrieb praxisnah zu lernen und auf dem neuesten Stand zu sein;
  • an ein bis zwei Tagen pro Woche seine theoretischen Kenntnisse in der Berufsschule vervollständigen;
  • eine sich steigernde Lehrlingsentschädigung erhalten (je nach Lehrjahr);
  • den Beruf entdecken, der einen immer schon interessiert hat;
  • sich als Fachkraft beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt sichern.

 

Diplome am Ende der Lehre

Praktikerzertifikat

Besteht der Lehrling die Prüfung in den Allgemeinkenntnisfächern nicht***, erhält er bei bestandener Prüfung in der Fachkunde das Praktikerzertifikat, eine anerkannte Bescheinigung über gute praktische Kenntnisse, die ihm eine bessere Integration in seine Berufslaufbahn ermöglichen soll.  

Gesellenbrief

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen am Ende der Lehre wird der Gesellenbrief verliehen, der den Zugang zu mehreren geschützten Berufen ermöglicht. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss des Mittelstandsministeriums abzulegen, um auf diesem Weg seine Fähigkeiten nachzuweisen und den Zugang zum Beruf zu erlangen. 

Das sechste Jahr des berufsbildenden Sekundarunterrichts

Aufgrund des Dekretes vom 25. Mai 2009 wird Gesellen, die Inhaber des Abschlusszeugnisses der Unterstufe der Sekundarschule sind, nun durch das IAWM ebenfalls das Studienzeugnis des sechsten Jahres des berufsbildenden Sekundarunterrichtes verliehen. So haben sie Zugang zu den siebten Jahren des berufsbildenden Sekundarunterrichtes, durch dessen erfolgreichen Abschluss die Möglichkeit besteht, das Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts und damit die allgemeine Hochschulreife und eine ausreichende Studierfähigkeit sowie eine zusätzliche Vorbereitung auf die Meisterausbildung zu erlangen. 

 

* Lehrlingsanwärter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen müssen sie eine Prüfung beim Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleineren und  mittleren Unternehmen (IAWM) ablegen.
** Bei (teils) abgeschlossener Schulausbildung im Fach kann die Lehrzeit verkürzt werden.
*** Es besteht auch die Möglichkeit, eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss des Mittelstandsministeriums abzulegen, um auf diesem Weg seine Fähigkeiten nachzuweisen und den Zugang zum Beruf zu erlangen.

 

Dokumente und Downloads
Übersichtstabelle: Lehre (pdf 0,04 MB)
Links
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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