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Arbeitsamt unterzeichnet Kooperationsabkommen mit dem Ausbildungsfonds für Leiharbeitnehmer

Das Abkommen zwischen dem Ausbildungsfonds für Leiharbeitnehmer (Fonds de Formation des Intérimaires - FFI) und dem Arbeitsamt verfolgt zwei Ziele:

  • erleichterter Zugang zum Leiharbeitsmarkt für Arbeitsuchende und
  • Förderung der ständigen Weiterbildung der Arbeitnehmer des Sektors.

In Brüssel und Wallonien sind die gleichen Abkommen abgeschlossen worden.

Die Ausbildungen für Arbeitsuchende müssen einem vom FFI festgestellten Bedarf entsprechen bzw. auf einer Analyse des Arbeitsmarkts basieren. Sie sind kostenlos und auch ansonsten gelten die üblichen Teilnahmebedingungen. Praktika sind meist die Regel. Das Angebot für Leiharbeitnehmer umfasst Ausbildungen zur Entwicklung ihrer Kompetenzen. Sie müssen vom FFI oder von den Leiharbeitsvermittlern beim Arbeitsamt beantragt werden und sind gebührenpflichtig. Es sind auch andere Aktionen vorgesehen: Arbeitsmarktbeobachtung, Jobbörsen, Informationsaustausch usw.

Frührere Erfahrungen haben gezeigt, dass der Sektor und die Arbeitsuchenden von dieser Art der Zusammenarbeit profitieren. Der Sektor, weil sich Nachfrageprobleme auf diese Weise beheben lassen, und die Arbeitsuchenden, weil sie ihre Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt verbessern können (Leiharbeit als Sprungbrett zu einem festen Arbeitsverhältnis).

Das Abkommen ist am 11. Januar 2012 im Beisein des zuständigen Ministers Oliver Paasch unterzeichnet worden.

Dokumente und Downloads
Pressemitteilung 2012/01: Arbeitsamt unterzeichnet Kooperationsabkommen mit dem Ausbildungsfonds für Leiharbeitnehmer (pdf 0,31 MB)
11. Januar 2012 - Das Abkommen zwischen dem Ausbildungsfonds für Leiharbeitnehmer (Fonds de Formation des Intérimaires – FFI) und dem Arbeitsamt bezweckt zweierlei: zum einen den Arbeitsuchenden der DG den Zugang zum Leiharbeitsmarkt zu erleichtern und zum anderen die ständige Weiterbildung der Arbeitnehmer des Sektors zu fördern.
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