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Förderung von Weiterbildungen ("BRAWO")

Welche Arbeitnehmer?

Die Antragsteller müssen ihren Arbeitsplatz oder ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben. In Frage kommen folgende Kategorien von Beschäftigten:

  • Arbeitnehmer, die ihre Weiterbildung eigenverantwortlich organisieren
  • Arbeitgeber, die sich selber weiterbilden möchten
  • Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten ausbilden lassen möchten
  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Lehrlinge, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen

Nicht in Frage kommen:

  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Lehrpersonal
  • Schulpflichtige
  • Studenten

 

Welche Ausbildungen?

Die Weiterbildungen müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Es muss sich um „personenbezogene Ausbildungen“ handeln, die nicht auf einen bestimmten Arbeitsplatz oder eine bestimmte Tätigkeit im begünstigten Unternehmen ausgerichtet sind, sondern dazu beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen zu fördern.
  • Die Ausbildungen müssen „qualitativ hochwertig“ und „arbeitsmarktrelevant sein“

Die Ausbildungen können auch im Ausland stattfinden.

 

Welche Vorteile?

Folgende Ausgaben werden bezuschusst:

  • Einschreibegebühren
  • Prüfungsgebühren
  • didaktisches Material
  • Übernachtungskosten
  • Fahrtkosten (PKW oder öffentliche Verkehrsmittel)
  • Kinderbetreuungskosten
  • ärztliche Untersuchungen (Führerscheine C, CE und D)

Die bezuschussbaren Gesamtkosten müssen mindestens 60,00 € betragen.

Die voraussichtlichen bezuschussbaren Gesamtkosten müssen vor Beginn der Ausbildung mitgeteilt werden.

Bezuschusst wird 1 Drittel der zulässigen Ausgaben bis zu einem Gesamtbetrag von 1000,00 € pro Person und Weiterbildung bzw. Ausbildungsjahr.

Eventuelle Zuschüsse von den Sektorenfonds werden von der zulässigen Belegmasse abgezogen.

Wenn die Weiterbildung bereits mit öffentlichen Geldern finanziert wird (Ministerium, ÖSHZ, Arbeitsamt usw.), gibt es keinen zusätzlichen Zuschuss im Rahmen von BRAWO.

 

Welche Formalitäten?

Vor Beginn der Weiterbildung reicht der Antragsteller das ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Antragsformular beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Abteilung kulturelle und soziale Angelegenheiten, Weiterbildungsdienst der DG, ein.

Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Weiterbildungsdienstes der DG zur Verfügung.

Bei der Antragstellung ist Folgendes zu beachten:

  • Bei einer mehrjährigen Ausbildung muss pro Ausbildungsjahr ein Antrag eingereicht werden.
  • Bei modular aufgebauten Weiterbildungen muss der Antrag für die Ausbildung als Ganzes eingereicht werden. Dauert die Ausbildung länger als 12 Monate, muss für die zusätzlichen Monate (maximal 12) ein neuer Antrag gestellt werden.
  • Bei einzelnen Weiterbildungen muss ein Antrag pro Weiterbildung eingereicht werden.

Alle Belege für die Kostenerstattung müssen mindestens 2 Monate nach Ende der Ausbildung eingereicht werden.

 

Wichtiger Hinweis

Wenn mehr als 5 Personen an der Weiterbildung teilnehmen, muss der Antrag beim Arbeitsamt der DG gestellt werden.

 

Besondere Bedingungen für künftige Selbständige

Arbeitnehmer, die sich in einem ungeschützten Beruf selbständig machen möchten, müssen den Nachweis erbringen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse in Betriebsführung verfügen. Mehr Informationen hierzu erteilt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien (WFG).

Wer sich innerhalb eines Jahres nach Ende der Ausbildung nicht selbständig gemacht hat, muss den Zuschuss zurückzahlen.

Nähere Informationen erteilen der Weiterbildungsdienst der DG und der Dienst für Betriebsberatung des Arbeitsamtes.

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