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Ausbildungsbeihilfen

Ausbildungsbeihilfen für Arbeitsuchende („BRAWO“)

Im Rahmen des Projekts „BRAWO“ fördert die Deutschsprachige Gemeinschaft unter anderem die berufliche Weiterbildung von Arbeitsuchenden.

Förderbare Ausbildungen

Die Ausbildungen müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Es muss sich um „personenbezogene Ausbildungen“ handeln, die nicht auf einen bestimmten Arbeitsplatz oder eine bestimmte Tätigkeit ausgerichtet sind, sondern dazu beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen zu fördern.
  • Die Ausbildungen müssen „qualitativ hochwertig“ und „arbeitsmarktrelevant sein“

Die Ausbildungen können auch im Ausland stattfinden.

Die Förderung

Die Deutschsprachige Gemeinschaft bezuschusst einen Teil der Ausbildungskosten. Darunter fallen:

  • Einschreibegebühren
  • Prüfungsgebühren
  • didaktisches Material
  • Übernachtungskosten
  • Fahrtkosten (PKW oder öffentliche Verkehrsmittel)
  • Kinderbetreuungskosten
  • ärztliche Untersuchungen (Führerscheine C, CE und D)

Die bezuschussbaren Gesamtkosten müssen mindestens 60,00 € betragen.

Die voraussichtlichen bezuschussbaren Gesamtkosten müssen vor Beginn der Ausbildung mitgeteilt werden.

Bezuschusst wird 1 Drittel der zulässigen Ausgaben bis zu einem Gesamtbetrag von 1000,00 € pro Person und Weiterbildung bzw. Ausbildungsjahr.

Eventuelle Zuschüsse von den Sektorenfonds werden von der zulässigen Belegmasse abgezogen.

Wenn die Weiterbildung bereits mit öffentlichen Geldern gefördert wird (Ministerium, ÖSHZ, Arbeitsamt usw.), gibt es keinen zusätzlichen Zuschuss im Rahmen von BRAWO.

Formalitäten

Sie müssen vor Beginn der Ausbildung das ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Antragsformular beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Abteilung kulturelle und soziale Angelegenheiten, Weiterbildungsdienst der DG, einreichen.

Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Weiterbildungsdienstes der DG zur Verfügung.

Bei der Antragstellung ist Folgendes zu beachten:

  • Bei einer mehrjährigen Ausbildung muss für jedes Ausbildungsjahr ein Antrag eingereicht werden.
  • Bei modular aufgebauten Weiterbildungen muss der Antrag für die Ausbildung als Ganzes eingereicht werden. Dauert die Ausbildung länger als 12 Monate muss für die zusätzlichen Monate (maximal 12) ein neuer Antrag gestellt werden.
  • Bei einzelnen Weiterbildungen muss ein Antrag pro Weiterbildung eingereicht werden.

Alle Belege für die Kostenerstattung müssen mindestens 2 Monate nach Ende der Ausbildung eingereicht werden.

Besondere Formalitäten für nicht entschädigte Arbeitsuchende

Nicht entschädigte Arbeitsuchende müssen die Einstellungsabsichtserklärung eines potenziellen künftigen Arbeitgebers vorlegen.

Nicht entschädigte Arbeitsuchende, die sich in einem ungeschützten Beruf selbständig machen möchten, müssen den Nachweis erbringen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse in Betriebsführung verfügen. Mehr Informationen hierzu erteilt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien (WFG).

Wer sich innerhalb eines Jahres nach Ende der Ausbildung nicht selbständig gemacht hat, muss den Zuschuss zurückzahlen.

Besondere Formalitäten für entschädigte Arbeitsuchende

Entschädigte Arbeitsuchende müssen Folgendes beachten:

  • Die Weiterbildung findet nach 17:00 Uhr oder samstags statt: Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und können einen Antrag beim Ministerium der DG (WIB) stellen
  • Die Weiterbildung findet während des Jahresurlaubs statt: Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und können einen Antrag beim Ministerium der DG (WIB) stellen.
  • Die Weiterbildung findet an Werktagen vor 17:00 Uhr statt: Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und haben folgende Möglichkeiten:
  • Sie beantragen direkt eine Freistellung beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (ADG). Der positive Bescheid muss dem BRAWO-Antrag beigefügt werden.
  • Sie stellen einen Ausbildungsantrag beim Arbeitsamt der DG. Im Falle einer positiven Beurteilung wird ein Ausbildungsvertrag (F70bis) zwischen Ihnen, dem Arbeitsamt der DG und dem Bildungsträger abgeschlossen.

Wichtiger Hinweis

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit dem Arbeitsamt der DG abschließen, haben Sie Anspruch auf die üblichen Vorteile:

  • eine Prämie (0,99 € brutto),
  • Erstattung der Fahrtkosten (bei mehr als 5 km zwischen Wohnsitz und Ausbildungsort) und
  • eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Arbeitsweg.

Deshalb gibt es keinen zusätzlichen BRAWO-Zuschuss.

Der Weiterbildungsdienst der DG und der Dienst für Betriebsberatung des Arbeitsamtes erteilen nähere Informationen in Bezug auf Formalitäten, Bedingungen, Unterlagen usw.

Links
Ansprechpartner Arbeitsamt
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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