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Der Aktiva-Plan

Der Aktiva-Plan dient zur Förderung der Einstellung von Langzeitarbeitslosen. Diese Personen müssen also vor ihrer Einstellung während einer gewissen Anzahl Tage als nicht beschäftigte Arbeitsuchende eingetragen gewesen sein.

Die Maßnahme bietet dem Arbeitgeber folgende Vorteile:

  • eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur sozialen Sicherheit
  • eine aktivierte Arbeitslosenunterstützung ("Arbeitsunterstützung"), die der Arbeitgeber vom Nettolohn abziehen kann

Höhe und Dauer der Senkung der LSS-Beiträge und Höhe und Dauer der Zahlung der Arbeitsunterstützung hängen von mehreren Kriterien ab:

  • vom Alter des Arbeitnehmers
  • von der Dauer seiner Eintragung als nicht beschäftigter Arbeitsuchender
  • von seinem Statut als entschädigter Vollarbeitsloser

Die Ermäßigung der Arbeitgeberabgaben beträgt je nach Fall 1.500 € oder 400 € während einer bestimmten Anzahl Quartale. Die Arbeitsunterstützung (die, wie gesagt, vom Nettolohn abgezogen wird) beträgt 500 € und wird während einer bestimmten Anzahl Monaten bezahlt. Die oben erwähnten Beträge gelten im Fall einer Vollzeitbeschäftigung. Bei einer Teilzeitbeschäftigung werden sie prozentual errechnet.

Die Arbeitszeit muss mindestens 27,5 % einer Vollzeitbeschäftigung betragen.

Für die Zuerkennung der Vorteile (Ermäßigung und Arbeitsunterstützung), muss der Arbeitnehmer im Besitz einer Arbeitskarte sein. Wenn er keine Karte hat, kann er sie spätestens binnen 30 Tagen nach der Einstellung mit dem Formular "C63 Arbeitskarte" beim ONEM/LfA beantragen.

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Ansprechpartner Arbeitsamt
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Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
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