Psychologe / Psychologin
2. Anforderungen
- gesundes Zentralnervensystem
- normale Belastbarkeit der Psyche
- therapeutische Kenntnisse in einer bzw. mehreren Therapiemethoden
- Kenntnisse in Sozialpädagogik
- sehr gutes mündliches Ausdrucksvermögen
- gutes schriftliches Ausdrucksvermögen
- gute logische Denkfähigkeit
- Beobachtungsgabe
- Einfallsreichtum
- Fähigkeit Situationen und Gegebenheiten zu analysieren
- Fähigkeit, eine Vertrauensbasis zu schaffen
- Fähigkeit, zur Empathie (Einfühlungsvermögen)
- planvolle, systematische Arbeitsweise
- selbständiges Arbeiten
- Austausch mit Kollegen
- Kontaktfähigkeit
- Anpassungsfähigkeit
- Einfühlungsvermögen
- Geduld
- Diskretion, Verschwiegenheit
- Verantwortungsbewusstsein
- Psychische Stabilität
- Bereitschaft zu Selbstreflexion, Selbsterfahrung
- Positives Auftreten und Verhalten
- Offenes, neugieriges Wesen besitzen
- Vorurteilsfrei zuhören und entscheiden
- Neigung zu analysierendem Denken
- Interesse an psychologischen und pädagogischen Sachverhalten
- Neigung zur Auseinandersetzung mit dem Verhalten von Menschen zur Einflussnahme auf Menschen
Seit Oktober 1993 ist der Titel „Psychologe“ durch das Gesetz geschützt – nur die Inhaber/innen eines Masters (bzw. einer Lizenz) dürfen diesen Titel tragen. Diese Maßnahme ist eine Qualitätsgarantie für alle Klienten.
Die Arbeit von Psychologen und Psychologinnen findet überwiegend in Beratungsstellen, Kliniken, Wirtschaftsunternehmen, in Schulen und Behörden statt. Es handelt sich um körperlich leichte Arbeit, überwiegend im Sitzen.
Durch die häufige Einbindung der Tätigkeit in Arbeitsteams und durch den Umgang mit Menschen sind Anpassungsfähigkeit, Teamfähigkeit und Einfühlungsvermögen unabdingbar.
Je nach Tätigkeitsbereich werden Psychologen und Psychologinnen mit dem seelischen Leiden anderer Menschen, mit Notlagen, die in vielen Fällen nicht behebbar sind, konfrontiert. Bei Tätigkeit in Sozialberufen entsteht ein ausgeprägtes Vertrauensverhältnis zwischen Berufsausübenden und Klienten, dadurch bestehen erhebliche Anforderungen an die psychische Belastbarkeit.