Polizist/in
4. Weiterbildung und Spezialisierung
Weiterbildungen und Aufstiegsmöglichkeiten werden intern von der Polizeibehörde organisiert.
Die Weiterbildungen zielen darauf ab, die beruflichen Kompetenzen des Personalmitglieds aufrechtzuerhalten und zu erhöhen.
Jeder Polizeibeamte bzw. jede Polizeibeamtin hat ein Recht auf Weiterbildung.
Zwecks Ausübung seines Berufes innerhalb seines Tätigkeitsfeldes, ist jeder Polizeibeamte / jede Polizeibeamtin verpflichtet, seine beruflichen Kenntnisse ständig weiterzuentwickeln und auf den neuesten Stand zu bringen.
Jährlich werden seitens der Polizeischulen spezifische Weiterbildungen angeboten.
Die regelmäßige Teilnahme an diesen Weiterbildungen eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren, innerhalb eines Kaders (Basiskader, Mittelkader, Offizierskader) eine Gehaltsstufe zu steigen.
Zusätzlich werden ständig verschiedene Spezialisierungskurse angeboten (u.a. Drogenfahndung, Hundeführer, Schießmeister …)
Informationen zum Weiterbildungsangebot in Deutschland finden Sie im Internet (KursNet).