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Arzt / Ärztin


3. Ausbildung / Studium

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in Belgien

Die medizinische Ausbildung ist eine der schwersten überhaupt. Der Arzt muss alles über das Funktionieren des menschlichen Körpers wissen, ein Vertrauensverhältnis zum Patienten aufbauen, Verantwortung für die öffentliche Gesundheit übernehmen. Er muss Diagnosen stellen, Krankheiten vorbeugen, behandeln. Deshalb muss das medizinische Grundstudium (Bachelor, 3 Jahre) von außerordentlicher Qualität sein. Das Programm besteht in erster Linie aus wissenschaftlichen Fächern.
Nach dem Bachelor muss noch ein 4jähriges Masterstudium angehängt werden um als Arzt arbeiten zu dürfen.

Das Medizinstudium ist an folgenden Universitäten in der Wallonie möglich:

  • ULg, Lüttich
  • UCL, Brüssel
  • ULB, Brüssel
  • UMONS, Mons
  • FUNDP, Namur
Begrenzung des Zugangs zum Arztberuf

Aus verschiedenen gesundheitspolitischen Gründen wurde die Zahl der Ärzte, die als Allgemeinmediziner oder Spezialisten im Rahmen der Kranken- und Invalidenversicherung (soziale Sicherheit) tätig sind, begrenzt.
Um die von der Föderalregierung festgelegten Quoten einzuhalten, sind die belgischen Universitäten gezwungen, eine Auswahl unter den Studenten vorzunehmen.
Ein von der französischen Gemeinschaft verabschiedetes Dekret von Juni 2005 führt diese Auswahl am Ende des 1. Jahres des 1. Zyklus ein. Die ausgewählten Studenten erhalten eine Bescheinigung, die sie zur Fortführung des Studiums im 2. Jahr berechtigt.
Dieses System der Selektion (Wettbewerb) wurde 2008 bis vorläufig 2011 wieder ausgesetzt.

Ohne ins Detail zu gehen, hier einige wichtige Punkte des Dekrets:

Der 1. Zyklus des Medizinstudiums besteht aus zwei Teilen

  1. Das 1. Jahr ist ein "Wettbewerbsjahr" und umfasst 60 "Kredite", von denen fünf für das fächerübergreifende Verständnis der anderen Fächer des Studienprogramms vergeben werden. Um die Kredite zu erhalten, müssen die Studenten und Studentinnen sich als fähig erweisen, das in den anderen Fächern erworbene Wissen zu synthetisieren und zu organisieren.
  2. Die Ergebnisse der Januartests gelten lediglich als Hinweis und haben weder eine Notenübertragung noch eine Dispens zur Folge.

Die Auswahl

  • Die Auswahl wird aufgrund der Ergebnisse der Juniprüfungen getroffen:
    • 80% der Ergebnisse in den Studienfächern, die nicht zu den fächerübergreifenden Kursen zählen
    • 20% der Ergebnisse in den fächerübergreifenden Kursen

Die Studenten werden anschließend aufgrund der erworbenen Punktezahl klassiert.

Die Bescheinigungen werden den Studenten ausgestellt, die im Durchschnitt mindestens 60% und in jedem Fach des Studienprogramms mindestens 10/20 erlangt haben, unter Berücksichtigung der Klassierung und der im Erlass der französischen Gemeinschaft vorgegebenen Höchstzahl.

  • Wenn am Ende der Juniprüfungen noch nicht alle der Universität zugeteilten Kredite aufgebraucht sind, werden die verbleibenden Bescheinigungen aufgrund der Ergebnisse der zweiten Prüfungssitzung ausgestellt, nach denselben Regeln wie oben.

Wenn am Ende der Juniprüfungen noch nicht alle der Universität zugeteilten Kredite aufgebraucht sind, werden die verbleibenden Bescheinigungen aufgrund der Ergebnisse der zweiten Prüfungssitzung ausgestellt, nach denselben Regeln wie oben.

Lediglich die Studenten, die eine Bescheinigung erhalten haben, dürfen ihr Studium fortführen.

Bei Nichterfolg

Den Studenten, die keine Bescheinigung am Ende des ersten Jahres erhalten haben, stehen zwei Möglichkeiten offen:

  1. Sie können das Jahr wiederholen, abe rnur einmal, wobei sie keinen Anspruch auf Notenübertragungen und Dispensen haben
  2. oder sie wählen eine andere Studienrichtung; in diesem Fall sind zwei Situationen möglich:
  • sie haben die erforderlichen 60 Kredite des ersten Medizinjahres nicht erlangt: dann können sie ein anderes Studium im 1. Jahr aufnehmen (außer Medizin und Zahnmedizin) und kommen gegebenenfalls in den Genuss von Notenübertragungen und Dispensen
  • sie haben die 60 Kredite erlangt: dann können sie ein anderes Studium im 1. Jahr aufnehmen (außer Medizin und Zahnmedizin) und kommen gegebenenfalls in den Genuss von Notenübertragungen und Dispensen, oder sie können ein anderes Studium im 2. Jahr aufnehmen, wenn der Zyklus nicht aus zwei Teilen besteht; die entsprechende Liste wird von der Regierung der französischen Gemeinschaft festgelegt (Biomedizinische Wissenschaften, Pharmazie, Kinesitherapie und eventuell andere Studiengänge, die von der Regierung der französischen Gemeinschaft noch zu definieren sind): In diesem Fall ist die Belegung zusätzlicher Kurse, die maximal 12 Kredite darstellen, erforderlich.

Informationen für die Französischsprachige Gemeinschaft erteilt der Service d’information sur les études et les professions (SIEP), weitere Informationen zum Unterrichtswesen in der Französischsprachigen Gemeinschaft finden Sie im Internet.

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in Deutschland

Der berufsqualifizierende Abschluss Arzt/Ärztin setzt vor der praktischen Ausbildung ein Medizinstudium an Universitäten voraus.

Der Zugang zur Tätigkeit als Arzt oder Ärztin ist gesetzlich geregelt.Es werden ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin an Universitäten oder Hochschulen mit vergleichbarer Aufgabenstellung und die Approbation als Arzt oder Ärztin vorausgesetzt.

Der dreimonatige Krankenpflegedienst ist vor Beginn des Studiums oder in unterrichtsfreien Zeiten des Studiums abzuleisten.Die außeruniversitäre arztpraktische Ausbildung während der Studienzeit umfasst eine viermonatige Famulatur (Praktikum) und das praktische Jahr mit insgesamt 48 Ausbildungswochen.

Anerkennung und Gleichstellung der Diplome

Für die Gleichstellung und Anerkennung von schulischen Abschlüssen (vom Primarschulabschluss bis zum Universitätsabschluss) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Ministerium zuständig. Dort sind auch weitere Informationen zu diesem Thema erhältlich.

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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