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Polizist/in

(letzte Aktualisierung: März 2011)

Polizisten und Polizistinnen arbeiten im Wach- und Streifendienst in Polizeidienststellen. Sie sind Ansprechpartner für Rat und Hilfe suchende Bürger, schlichten Streitigkeiten, kontrollieren und regeln den Verkehr, sichern Unfall- und andere Gefahrenstellen ab, nehmen Anzeigen und Unfälle auf und sind an der Aufklärung von Straftaten beteiligt.

0. Kurzbeschreibung

Kurzinfos zum Beruf

Kurze Tätigkeitsbeschreibung

Polizisten und Polizistinnen arbeiten im Wach- und Streifendienst in Polizeidienststellen. Sie sind Ansprechpartner für Rat und Hilfe suchende Bürger, schlichten Streitigkeiten, kontrollieren und regeln den Verkehr, sichern Unfall- und andere Gefahrenstellen ab, nehmen Anzeigen und Unfälle auf und sind an der Aufklärung von Straftaten beteiligt. 

 

Arbeitssituation

Für ihre Arbeit wenden Polizisten und Polizistinnen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen an.

Um ihre Tätigkeiten sachgerecht erledigen zu können, verwenden die Beamten und Beamtinnen Computer, Formulare und Vordrucke, Büromaterialien und Telekommunikationsmittel.

Außerdem ist eine Dienstausrüstung erforderlich (z.B. Dienstkleidung, Dienstfahrzeug / Sonderfahrzeuge, Dienstwaffe). 

 

Einsatzgebiete

Die Polizei ist heute auf zwei Ebenen strukturiert: 

  • Die Gendarmeriebrigaden und die Gemeindepolizei bilden die Lokale Polizei
  • Die Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft und die Gendarmerie (mit Ausnahme der Brigaden) bilden die Föderale Polizei 

 

Aus- und Weiterbildung

Der Beruf des/der Polizist/in ist ausschließlich in einer anerkannten Polizeischule erlernbar.  Zwei dieser Schulen befinden sich in Brüssel, drei in der Wallonie.  Während der einjährigen Grundausbildung (finanziert von der Föderalen Polizei) wird den Kandidaten die Basis des Berufes in Theorie und Praxis nahegebracht. 

Einmal jährlich beginnt in Lüttich eine Ausbildung in deutscher Sprache, zu der 5-12 Kandidaten bzw. Kandidatinnen zugelassen werden.  

 

Schlüsselfertigkeiten

  • Kenntnisse der Rechtskunde
  • Technisches Verständnis
  • Merkfähigkeit und Gedächtnis
  • Beobachtungsgabe
  • Fähigkeit zur abstrakten Überlegung
  • Berichte und Protokolle verfassen
  • Analyse- und Synthesefähigkeiten 

 

Wichtige Fähigkeiten

  • planvolle, systematische Arbeitsweise
  • Ordnungssinn
  • Verschwiegenheit (Schweigepflicht)
  • Ehrlichkeit
  • Sachlichkeit, Unparteilichkeit
  • Geduld und Ausdauer
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Reaktionsvermögen
  • Einfühlungsvermögen, Taktgefühl
  • Kontaktfähigkeit
  • Politische Neutralität 

1. Aufgaben und Tätigkeiten

Die Aufgaben, Arbeitsmöglichkeiten, Tätigkeiten sowie Arbeitsmittel und Objekte

Aufgaben

Polizisten und Polizistinnen sorgen für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung und den Schutz der Güter und Personen in ihrem Bereich (Schutz, Hilfeleistung, Beistand, Überwachung…). Sie üben auf unterschiedliche Weise (Runden, Einteilung in Bezirken, Bürgernähe, Schulausgänge, Verkehr…) und durch ihre Präsenz vor Ort eine vorbeugende und abschreckende Rolle aus.

Sie ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei Straftaten, Unfällen oder Gefährdung der öffentlichen Ordnung (Brandbekämpfung, erste Hilfe bei Verletzungen…). Sie gewährleisten den Schutz oder die Überwachung bestimmter Kategorien von Personen (offizielle Personen, Strafgefangene…) oder die Durchführung besonderer Aktionen.

Die Lokale Polizei übt auf lokaler Ebene die polizeiliche Grundfunktion aus, d.h. sie ist für die Aufträge in Bezug auf die Verwaltung lokaler Geschehnisse und Phänomene in ihrer Polizeizone verantwortlich, für den direkten Dienst an der Bevölkerung.

Die Föderale Polizei ist in ganz Belgien für die Ausführung spezialisierter oder, überlokaler Aufträge verantwortlich. Außerdem unterstützt sie die Lokale Polizei, sowie die administrativen und gerichtlichen Behörden.

Arbeitsmöglichkeiten

Die Polizei ist heute auf zwei Ebenen strukturiert:

  • Die Gendarmeriebrigaden und die Gemeindepolizei bilden die Lokale Polizei
  • Die Gerichtspolizei bei der Staatsanwaltschaft und die Gendarmerie (mit Ausnahme der Brigaden) bilden die Föderale Polizei

Dort bieten sich verschieden Karrieremöglichkeiten:

  • Flughafenpolizei
  • In Strafanstalten
  • Verkehrspolizei
  • Ermittler
  • Öffentliche Ordnung
  • Hundestaffel
  • Abteilung Luftunterstützung
  • Kriminalanalyse
  • Eskorte Geldtransporter
  • Abteilung Königliche Paläste
  • Spezialeinheit
  • Gerichtspolizeidienst


Tätigkeiten

In den acht Polizeikommissariaten der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden die polizeilichen Grundfunktionen gewährleistet. Hierbei handelt es sich um die Dienstleistungen, welche der Bürger von seiner Polizei erwartet. Zu diesen Grundfunktionen gehören:

Der Empfang
In jeder Gemeinde befindet sich eine Dienststelle, welche täglich zu gewissen Stunden für den Bürger zugänglich ist. Hier können Bürger Kontakt zu ihrer Polizei aufnehmen, Informationen und Auskünfte erhalten, sowie Klagen oder Anzeigen aufgeben. Auch kann der Bürger dort Verwaltungsdokumente erhalten, wie beispielsweise Verlusterklärungen und Beglaubigungen.

Die Revierarbeit
Die Revierbeamten bilden die Eckpfeiler der Polizei. Sie sind die ersten Ansprechpartner für die Bevölkerung. Ihre Aufgabe besteht unter anderem darin, in ihrem Revier für Ruhe und Ordnung zu sorgen und dort regelmäßig nach dem Rechten zu sehen.

Der Einsatzdienst
Hierbei handelt es sich um die mobilen Außendienste der Polizei, die damit beauftragt sind, alle Einsätze wahrzunehmen, wie zum Beispiel Aufnahme von Unfällen, Feststellung von Straftaten oder Durchführung von Kontrollaktionen.

Opferbeistand
Diese Dienstleistung besteht darin, Opfer von Straftaten korrekt zu empfangen und zu informieren. Diese Aufgabe wird durch alle Beamten wahrgenommen. Ein zweiter Kontakt mit dem Opfer einige Zeit nach der Straftat wird von dem Revierbeamten übernommen. Benötigt ein Opfer nun besondere Hilfe, kümmert sich eine speziell geschulte Fachkraft, ein so genannter Opferbetreuer, um diesen Fall und leitet das Opfer bei Bedarf weiter an Fachdienststellen.

Die Ermittlungen
Die Ermittlungen werden zum großen Teil von der Lokalen Ermittlungsgruppe durchgeführt. Diese Beamten verrichten einen Großteil ihrer Arbeit in Zivilkleidung. Lokal begrenzte Ermittlungen können jedoch auch von den jeweilig betroffenen Dienststellen durchgeführt werden. Überlokale und spezifische Ermittlungen werden vom Gerichtspolizeidienst der Föderalen Polizei durchgeführt.

Der Präventionsdienst
In den Aufgabenbereich des Präventionsdienstes fallen alle Vorbeugungsprojekte in Sachen Verkehrssicherheit und Strafrecht. Hierzu gehören unter anderem Vorträge für Erwachsene und Unterricht in den Schulen.

Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
Zu diesem Aufgabenbereich gehören sowohl die Begleitung von Prozessionen und Kundgebungen, das Absichern von Straßenrennen, die Sicherung von Umzügen, als auch die Überwachung von Großveranstaltungen. Hier sei erwähnt, dass die Polizisten der lokalen Polizei überall in Belgien einsetzbar sind, jedoch im Prinzip lediglich innerhalb der Polizeizone arbeiten.

Der Verkehrsdienst
In diesen Bereich fallen alle Aufgaben, die eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zum Ziel haben. Diese Aufgaben werden von den Beamten der fünf Dienststellen und vom Büro für Verkehrssicherheit der Zonenleitung wahrgenommen.

Arbeitsgrundlagen und technische Hilfsmittel

Für ihre Arbeit wenden Polizisten und Polizistinnen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen an.

Um ihre Tätigkeiten sachgerecht erledigen zu können, verwenden die Beamten und Beamtinnen Computer, Formulare und Vordrucke, Büromaterialien und Telekommunikationsmittel.

Außerdem ist eine Dienstausrüstung erforderlich (z.B. Dienstkleidung, Dienstfahrzeug / Sonderfahrzeuge, Dienstwaffe).

2. Anforderungen

Körperliche Merkmale - Persönlichkeitsmerkmale - Arbeitssituation

Körperliche Merkmale

  • mittlere Körperkraft
  • gute Körpergewandtheit
  • volle Funktionstüchtigkeit der Wirbelsäule, der Arme und Beine
  • normales, auch korrigiertes Sehvermögen
  • Normales, auch korrigiertes Hörvermögen

Persönlichkeitsmerkmale

Nötige Fähigkeiten

  • Kenntnisse der Rechtskunde
  • Technisches Verständnis
  • Merkfähigkeit und Gedächtnis
  • Beobachtungsgabe
  • Fähigkeit zur abstrakten Überlegung
  • Berichte und Protokolle verfassen
  • Analyse- und Synthesefähigkeiten

Eigenschaften

  • planvolle, systematische Arbeitsweise
  • Ordnungssinn
  • Verschwiegenheit (Schweigepflicht)
  • Ehrlichkeit
  • Sachlichkeit, Unparteilichkeit
  • Geduld und Ausdauer
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Reaktionsvermögen
  • Einfühlungsvermögen, Taktgefühl
  • Kontaktfähigkeit
  • Politische Neutralität

Interessen

  • Interesse am Umgang mit Menschen
  • Interesse an helfendem Umgang mit Menschen
  • Interesse an Rechtsvorschriften und ihrer Anwendung

Arbeitsablauf und -rhythmus

Polizisten und Polizistinnen leisten überwachende, kontrollierende und sichernde Arbeit, zum Teil handelt es sich auch um planende, ordnende und verwaltende Tätigkeiten.

Büroarbeit fällt genauso an wie Außendiensttätigkeit im Freien. Sie arbeiten in der Regel im Schichtdienst sowie im Sonn- und Feiertagsdienst.

3. Ausbildung / Studium

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in Belgien und in Deutschland

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in Belgien

Der Beruf des/der Polizist/in ist ausschließlich in einer anerkannten Polizeischule erlernbar. Zwei dieser Schulen befinden sich in Brüssel, drei in der Wallonie. Während der einjährigen Grundausbildung (finanziert von der Föderalen Polizei) wird den Kandidaten die Basis des Berufes in Theorie und Praxis nahegebracht. Die Ausbildung beschränkt sich nur auf die Schule, ein Drittel der Ausbildung beinhaltet ein Praktikum in einer Polizeizone.

Einmal jährlich beginnt in Lüttich eine Ausbildung in deutscher Sprache, zu der 5-12 Kandidaten bzw. Kandidatinnen zugelassen werden.

Um zur Polizeischule zugelassen zu werden, muss der Bewerber folgende Aufnahmebedingungen erfüllen:

  • die belgische Staatsbürgerschaft besitzen
  • die bürgerlichen und politischen Rechte besitzen
  • von tadelloser Führung sein
  • die männlichen Bewerber müssen die gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Wehrpflicht eingehalten haben
  • am Einstellungsdatum mindestens 18 Jahre alt sein
  • bei Ausbildungsbeginn Inhaber eines Führerscheins der Klasse B sein
  • die körperlichen Voraussetzungen mitbringen und keine Behinderung besitzen, die mit den Voraussetzungen zur Ausübung der Funktion unvereinbar ist
  • nicht Gegenstand eines Verbots zum Tragen von Waffen sein
  • Inhaber eines Abiturdiploms sein (allgemeiner, technischer, beruflicher Unterricht)
  • bereit sein, die vorgeschriebene Uniform zu tragen
  • die Auswahlprüfungen bestanden haben

Die Auswahlprüfungen bestehen aus folgenden Etappen:

  • Kognitive Fähigkeiten (abstrakte Aufnahmefähigkeit, Umgang mit Zahlen)
  • Persönlichkeitstest (biographischer Fragebogen, kommunikative Fähigkeiten, Interviews)
  • Medizinische Untersuchung und körperliche Eignung
  • Gespräch mit der Auswahlkommission
  • Eintragung in die Anwerbungsreserve
  • Ausbildungszusage (Polizeischule)
  • Medizinische Kontrollvisite

Die Gültigkeitsdauer der Prüfungen beträgt zwei Jahre. Die Bewerber/innen haben 3 Jahre Zeit, um die Ausbildung an einer Akademie zu beginnen.

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in Deutschland

Die Ausbildung als Polizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin im mittleren Dienst bei der Bundespolizei erfolgt im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes an Dienststellen und Ausbildungseinrichtungen der Bundespolizeipräsidien.
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 2 1/2 Jahre.


Links

4. Weiterbildung und Spezialisierung

Weiterbildungsmöglichkeiten in Belgien und in Deutschland

Weiterbildungsmöglichkeiten in Belgien

Weiterbildungen und Aufstiegsmöglichkeiten werden intern von der Polizeibehörde organisiert.

Die Weiterbildungen zielen darauf ab, die beruflichen Kompetenzen des Personalmitglieds aufrechtzuerhalten und zu erhöhen.

Jeder Polizeibeamte bzw. jede Polizeibeamtin hat ein Recht auf Weiterbildung.

Zwecks Ausübung seines Berufes innerhalb seines Tätigkeitsfeldes, ist jeder Polizeibeamte / jede Polizeibeamtin verpflichtet, seine beruflichen Kenntnisse ständig weiterzuentwickeln und auf den neuesten Stand zu bringen.

Jährlich werden seitens der Polizeischulen spezifische Weiterbildungen angeboten.

Die regelmäßige Teilnahme an diesen Weiterbildungen eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren, innerhalb eines Kaders (Basiskader, Mittelkader, Offizierskader) eine Gehaltsstufe zu steigen.

Zusätzlich werden ständig verschiedene Spezialisierungskurse angeboten (u.a. Drogenfahndung, Hundeführer, Schießmeister …)

Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland

Informationen zum Weiterbildungsangebot in Deutschland finden Sie im Internet (KursNet).

Links

5. Verwandte Berufe

Verwandte Berufe

  • Zollbeamte
  • Personalschutz
  • Sicherheitsfachleute
  • Detektiv/in
Links

6. Sonstige Informationsquellen

Hinweise zu Literatur und Medien, Internet- und Kontaktadressen

Hinweise zu Literatur und Medien, Internet- und Kontaktadressen

Links
Kontakte

FÖD Justiz
Boulevard de Waterloo 115
1000 Bruxelles
Tel.: +32 2 5426511
Email: [email protected]
http://www.just.fgov.be

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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