Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten und vertreten Mandaten in allen Rechtsangelegenheiten.
Jeder hat das Recht, sich in Angelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin seiner Wahl beraten und vor Gericht, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen vertreten zu lassen. Dadurch soll vermieden werden, dass eine Person wegen mangelnder Rechtskenntnisse Nachteile erleidet.
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten, begleiten, schützen und verteidigen ihre Mandaten.
Die strenge Einhaltung des Berufsgeheimnisses, das loyale Verhalten in jeder Situation, die Abwesenheit eines persönlichen Interesses an den durch ihn bearbeiteten Akten prädestinieren den Rechtsbeistand als Vermittler und Schlichter.
In einem ersten Beratungsgespräch lassen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sich den genauen Sachverhalt schildern. Anschließend prüfen sie, ob die Wünsche und Forderungen der Mandanten rechtlich begründet und durchsetzbar sind.
Bevor es zu einem Prozess kommt, versuchen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen gemeinsam mit ihren Mandaten und den Kontrahenten zur einer einvernehmlichen Konfliktlösung zu kommen. Mithilfe spezieller Gesprächs- und Vermittlungsmethoden benennen sie die Konfliktsituationen und zeigen beiden Parteien Lösungswege auf.
Kann eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermieden werden, verteidigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen die Interessen ihrer Mandaten vor Gericht. Vor der Gerichtsverhandlung bereiten sie sich durch intensives Aktenstudium vor, holen Gutachten ein und fertigen Schriftsätze an.
Ausschließlich Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen dürfen in Belgien als Bevollmächtigte vor Gericht Anträge stellen und plädieren.
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind unvoreingenommen und unabhängig vom Staat, von den Richtern und den Mandanten.
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind in Anwaltskanzleien – allein oder mit anderen Rechtsanwälten für ihre verschiedenen Kunden tätig. Sie geben auch Rechtsauskünfte bei Verbänden oder unterrichten an Hochschulen.
- Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten beraten
- Wünsche von Mandanten sowie vorliegende Sachverhalte auf ihre rechtliche Begründetheit und Durchsetzbarkeit analysieren
- Mandanten als Rechtsbeistand zu Verhandlungen mit Behörden, Unternehmen und Privatpersonen begleiten
- Interessen von Mandanten vor Gericht vertreten, dabei gegebenenfalls die Verteidigung übernehmen
- Gerichtsverhandlungen vorbereiten, zum Beispiel durch Aktenstudium und Anfertigen von Schriftsätzen
- Bei der Rechtsfindung vor Gericht mitwirken, unter anderem durch Darstellung rechtlich relevanter Tatsachen aus der Sicht der zu vertretenden Partei (Schriftsätze - Plädoyers)
- Verhandlungen und Schriftwechsel mit dem Prozessgegner, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft, Behörden und Privatleuten führen, dabei mündliche und schriftliche Erklärungen mit Wirkung für und gegen den Auftraggeber abgeben (z.B. bei Eintragungen ins Handelsregister)
- Bei der Ausgestaltung von Rechtsgeschäften (zum Beispiel Gesellschafts-, Fusions-, Pacht-, Urheberrechtsverträge) mitwirken
- Präventive Rechtsberatung: Ausarbeitung von Verträgen und Strategien zur Konfliktvorbeugung
Um vorliegende Sachverhalte auf ihre rechtliche Begründetheit und Durchsetzbarkeit prüfen zu können:
- Fachbibliothek (Doktrin und Jurisprudenz)
- Juristische Datenbanken
- Prozessakten
Moderne Informations- und Kommunikationsmittel:
- Computer
- Telefon
- Fax
- Internet und Email