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Ist das Arbeitsamt die richtige Adresse für Ihre Beschwerde?

Natürlich sollten sie darauf achten, dass Ihre Beschwerde auch tatsächlich das Arbeitsamt betrifft und nicht andere Einrichtungen, wie etwa das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (ONEm / LfA). Damit es nicht zu Verwechslungen kommt und Ihre Beschwerde gleich die richtige Adresse erreicht, informieren wir Sie hier, wer wofür zuständig ist.

Das Arbeitsamt der DG

Die wichtigsten Dienstleistungen des Arbeitsamtes, die Gegenstand von Anmerkungen, Anregungen oder Beschwerden sein können:

  • Eintragung als Arbeitsuchender: Informationen über unsere Dienstleistungen, Ihre Rechte und Pflichten und nötige Formalitäten; Ausstellen von Bescheinigungen, Erfassung von Adressänderungen ...
  • Stellenvermittlung: Mitteilung der Stellenangebote; Informationen über freie Stellen; Vermittlung zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgebern (Vorstellungsgespräche, Einstellungsgespräche), ...
  • Beratungsgespräche: Begleitung und Betreuung bei der Stellensuche; Hilfe bei der Bewerbung; Berufs- und Ausbildungsberatung, ...
  • Berufsausbildung: Teilnahme an Ausbildungen in den Berufsbildungszentren des Arbeitsamtes und seiner Partner
  • Kontrolle und Sanktionen: Bewertung der Suchbemühungen und des Suchverhaltens, sowie Entscheidung über die eventuellen Sanktionen: Sie können eventuell eine Beschwerde beim Arbeitsamt der DG einreichen, wenn Sie mit einer unserer Dienstleistungen nicht einverstanden bzw. nicht zufrieden sind . Falls Sie jedoch mit dem Beschluss/Bewertung, bzw. mit der Sanktion an sich nicht einverstanden sind, so können Sie einen Einspruch beim Arbeitsgericht in Eupen einreichen. Nähere Informationen diesbezüglich werden jedem Beschluss beigefügt.
  • Befreiung von der Verfügbarkeitspflicht der entschädigten Arbeitsuchenden: bei Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung - Sie können eventuell eine Beschwerde beim Arbeitsamt der DG einreichen, wenn Sie mit einer unserer Dienstleistungen nicht einverstanden bzw. nicht zufrieden sind. Falls Sie jedoch mit einer Weigerung einer Freistellung nicht einverstanden sind, so können Sie einen Einspruch beim Arbeitsgericht in Eupen einreichen. Nähere Informationen diesbezüglich werden dem negativen Beschluss beigefügt.

Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung

In allen Fragen zum Arbeitslosengeld ist das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (ONEm / LfA) zuständig:

  • Anrecht auf Arbeitslosengeld: die Bedingungen, die Bewilligung, die Höhe, ...
  • Kontrollen: Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Arbeitslose (mit Ausnahme der Bewertung der Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt)
  • Sanktionen: der (zeitweilige) Entzug des Arbeitslosengeldes bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften
  • Befreiung von der Eintragungspflicht: bei Auslandsaufenthalt, Teilnahme an Humanitären Aktionen usw.
  • Frühpension
  • Laufbahnunterbrechung

Die Arbeitslosenkassen

Die Arbeitslosenkassen (Hilfskasse / CAPAC oder Gewerkschaften) sind zuständig für:

  • die Anträge auf Arbeitslosengeld (sie müssen den Antrag bei Ihrer Arbeitslosenkasse stellen)
  • die Auszahlung des Arbeitslosengeldes (wenn das Landesamt für Arbeitsbeschaffung Ihren Antrag genehmigt hat)

Die Inspektion der Sozialgesetzgebung

Die Inspektion der Sozialgesetzgebung ist zuständig für die Information, Beratung und Kontrolle in Bereichen wie:

  • Arbeitsrecht: Regelung der Arbeit, Nachtarbeit, Teilzeitarbeit, ...
  • Kollektive Arbeitsabkommen (Tarifabkommen): Arbeitsbedingungen, Tariflöhne, Mindestlöhne, ...
  • Arbeitsverträge
  • Mutterschaftsschutz
  • Fahrkostenentschädigung
  • ...

 

Sollten mit der Bearbeitung ihrer Beschwerde nicht einverstanden sein oder nicht wissen, an wen Sie sich mit Ihrem Anliegen richten sollen, können Sie sich auch an den Ombudsmann der DG wenden.

Der Ombudsmann der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist da, um Ihnen kostenfei im vertraulichen Rahmen zuzuhören, Ihnen zu helfen und in Ihrer Angelegenheit zu vermitteln, vor allem im Hinblick auf eine einvernehmliche und außergerichtliche Klärung Ihrer Streitfälle mit den Verwaltungsbehörden der DG.

 

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Links
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung


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