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Ältere Arbeitnehmer

LSS-Ermäßigungen für Zielgruppen: ältere Arbeitnehmer/innen

Welche Vorteile für den Arbeitgeber?

Wenn ein Arbeitgeber ältere Arbeitnehmer/innen (ab 54 Jahre) einstellt, kann er eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur sozialen Sicherheit beantragen. Dies gilt nur für die Basisbeiträge zur sozialen Sicherheit, nicht für die sektoralen Beiträge.

Bei den Ermäßigungen handelt es sich um pauschale Beiträge, deren Höhe von den festgelegten Alterskategorien abhängt (siehe Tabelle). Im Fall von Teilzeitverträgen wird die Ermäßigung aufgrund der effektiven Arbeitszeit errechnet. Als Minimum gilt eine Teilzeitbeschäftigung von 27,5 %.

 

Alter Höhe der Ermäßigung pro Quartal (max. bei Vollzeitvertrag)
54 - 57 Jahre 400 €
58 - 61 Jahre 1.000 €
62 - 64 Jahre 1.500 €
ab 65 Jahre 800 €

Welche Arbeitgeber kommen in Frage?

Alle Arbeitgeber des privaten und öffentlichen Sektors können die Ermäßigung beantragen.

Welche Arbeitnehmer/innen kommen in Frage

Die Ermäßigung kann beantragt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • die Arbeitnehmer müssen voll sozialversicherungspflichtig sein,
  • zum Zeitpunkt ihrer Einstellung müssen sie mindestens 54 Jahre alt sein,
  • pro Quartal darf der Bruttolohn den Betrag von 12.240 € nicht übersteigen.

Folgende Arbeitnehmer sind ausgeschlossen:

  • Beschäftigte, die nur teilweise sozialversicherungspflichtig sind (Saisonarbeiter, vertragliches und statutarisches Personal im öffentlichen Dienst)
  • die Beschäftigten der paritätischen Kommissionen 305.01, 305.02, 319, 319.01, 319.02, 327 et 329

Welche Formalitäten?

Es müssen keine besonderen Formalitäten erledigt werden. Die Mitteilung erfolgt über die vierteljährliche multifunktionelle Erklärung (Dmfa).

Ist die LSS-Ermäßigung mit anderen Hilfen kumulierbar?

Die LSS-Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer/innen kann nicht mit anderen Ermäßigungen für Zielgruppen kumuliert werden (Langzeitarbeitslose, Jugendliche, erste Einstellung usw.). Wenn ein/e Arbeitnehmer/in für mehrere Ermäßigungen in Frage kommt, muss der Arbeitgeber sich für eine von ihnen entscheiden.

Folgende finanzielle Hilfen können hingegen mit der LSS-Ermäßigung kumuliert werden:

  • die strukturelle Ermäßigung
  • die Beschäftigungsprämie der Wallonischen Region für Kleinstbetriebe
  • die Beschäftigungsprämie der DG für älter Arbeitnehmer

Dokumente und Downloads
AG_08_Infoblatt AGe: Ältere Arbeitnehmer_D (pdf 0,34 MB)
Letzte Aktualisierung: 03.09.2020
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