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Die angepasste Begleitung von Personen über 60 Jahren

Die angepasste Begleitung:

Ihr Ansprechpartner wird in den nächsten 3 Monaten nach Ihrer Eintragung mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Gemeinsam mit ihm werden Sie zunächst Ihre aktuelle Situation besprechen und sich auf die weitere Vorgehensweise einigen. Im Gespräch werden die nötigen Hilfen angesprochen und mögliche Aktionen vereinbart. Wir berücksichtigen dabei Ihre Berufserfahrung, Ihre Kompetenzen und Ihre körperlichen Verfassung.

Es ist wichtig, dass Sie auf unsere Vorschläge und Kontaktaufnahmen reagieren.

Während der angepassten Begleitung müssen Sie nicht eigenverantwortlich nach Arbeit suchen.
 

Sie sind jedoch verpflichtet:

  • den Vorladungen der Dienste des Arbeitsamtes Folge zu leisten;
  • am angepassten Betreuungsverfahren mitzuwirken und die gemeinsam erarbeiteten Aktionen umzusetzen;
  • für den Arbeitsmarkt verfügbar zu sein.
     

Spätestens 12 Monaten nach Beginn der Begleitung findet ein Bewertungsgespräch statt. Es wird überprüft, ob Sie die mit dem Arbeitsberater vereinbarten Aktionen durchgeführt haben. Die Nicht-Umsetzung der vereinbarten Aktionen sowie unentschuldigte oder nicht annehmbare Abwesenheiten können zu einer Mitteilung an den Kontrolldienst des Arbeitsamtes führen. Dieser Dienst kann bei einem festgestellten Fehlverhalten eine Sanktion in Bezug auf das Arbeitslosengeld aussprechen.

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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