Ausbildungsangebot für Jugendliche

IBU-Logistik für Jugendliche

Die IBU-Logistik für Jugendliche möchte die Kompetenzen der jungen Menschen stärken, um sie besser auf die logistischen Schlüsselberufe des Sektors, wie "Lagerist", vorzubereiten. Das Unternehmen kann eine Förderung für zusätzliche Ausbildungen erhalten.

Ziel

Für die Ausübung einiger Berufe im Transport- und Logistiksektor sind bestimmte Kompetenzen und Fähigkeiten unbedingt erforderlich. Arbeitgeber müssen aus diesem Grund oft zusätzliche Ausbildungen organisieren und zögern daher mit der Einstellung junger Arbeitsuchender*.

Für junge Berufseinsteiger ist es oftmals schwierig, im Logistikbereich eine Arbeit aufzunehmen, da ihnen die verlangten Kompetenzen fehlen.

Das Projekt IBU Logistik (bzw. IBO/FPI/PFI/FPIE) zielt darauf ab, diese Kompetenzen der jungen Menschen zu stärken, um sie besser auf die Schlüsselberufe des Sektors, wie den des "Lageristen", vorzubereiten.


*Personen, die noch nicht 26 Jahre alt sind und zu den Risikogruppen gehören, die im Königlichen Erlass vom 19. Februar 2013 zur Durchführung von Artikel 189 Absatz 4 des Gesetzes vom 27. Dezember 2006 zur Beibehaltung verschiedener Bestimmungen definiert sind.

Bedingungen

Finanzielle Beihilfen im Rahmen des IBU-Projekts Logistik (bzw. IBO/FPI/PFI/FPIE) können unter folgenden Bedingungen gewährt werden:

  • die Schulung betrifft Arbeitsuchende im Rahmen der IBU-Maßnahme (bzw. IBO/FPI/PFI/FPIE-Maßnahme) bei Unternehmen der PK 140.03 (<26 Jahre zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns);
  • die Schulung muss bei einem externen Schulungsanbieter absolviert und dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden;
  • die Schulung muss auf die Stärkung spezifischer, im Schulungsprogramm festgelegter Kompetenzen abzielen.
     

Sind alle Bedingungen erfüllt, kann der Arbeitgeber eine finanzielle Unterstützung für eine im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 absolvierte Ausbildung beantragen.

Unternehmen müssen vor der Ausbildung einen Antrag bei der FSTL stellen, die innerhalb eines Monats über dessen Genehmigung entscheidet.

Höhe der finanziellen Unterstützung

Im Rahmen der IBU-Ausbildung (bzw. IBO/FPI/PFI/FPIE-Ausbildung) eines Arbeitsuchenden, der alle Bedingungen erfüllt, kann ein Unternehmen maximal 1.500 € pro Arbeitsuchenden pro IBU für spezifische Schulungen, die für den Beruf relevante Kompetenzen vermitteln, erhalten.

Arbeitsuchend < 26 Jahre IBU-Maßnahme zwischen dem 01/01/2024 und dem 31/12/2025 1.500 € pro Arbeitsuchender und IBU

Gut zu wissen

  • Die Ausbildung kann bei der Beurteilung von Arbeitsuchenden als Grundlage für die Validierung seines Lehrgangs dienen, ist aber keine Voraussetzung für die Erstattung der Ausbildungskosten.
  • Die Kosten für den Führerschein B sind nicht förderfähig und werden nicht erstattet.
  • Die Qualität der Ausbildung und die Wahl des Ausbildungsanbieters liegen in der Verantwortung des Unternehmens.
  • Wenn die Rechnung des Bildungsträgers Kosten für eine Gruppe von Arbeitsuchenden ausweist, wird eine Abrechnung auf der Grundlage der Kosten pro Person vorgenommen.

Antragstellung

Die Anfrage erfolgt über das Unternehmen vor Ausbildungsbeginn mittels dieses Antragsformulars an den FSTL (das Formular befindet sich auch unter "Downloads").

Die Anfrage betrifft nur Ausbildungen innerhalb einer IBU (bzw. IBO/FPI/PFI/FPIE) für einen Beruf im Logistikbereich aus der PK 140.03 und das Unternehmen organisiert und bezahlt die Schulung zur Erweiterung der Kompetenzen des Arbeitsuchenden während des Ausbildungszeitraums der IBU (während der Projektlaufzeit und zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2025).

Belege, die der Abrechnung beigefügt werden müssen:

  • Eine Kopie des IBU-Vertrags und
  • die Ausbildungsrechnung des externen Ausbildungsanbieters, aus der die Bezeichnung der Ausbildung, der Name des IBU-Praktikanten und die Daten der Ausbildung hervorgehen.
     

Ein Projekt des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung - JEL (Jugendliche in der Logistik) 2024/2025 (01/01/2024 - 31/12/2025) Paritätische Kommission 140.03