Coronavirus: Anpassung unser Dienste

Das Arbeitsamt ist weiter für Sie da. Sie können unsere Dienste telefonisch und per E-Mail erreichen.

Die Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung einer schnellen Verbreitung des Corona-Virus werden in ganz Belgien verschärft. Zurzeit ist das erste Ziel dieser Maßnahmen, die Verbreitung einzudämmen, damit unser Gesundheitssystem in der Lage bleibt, die Epidemie effektiv zu bekämpfen. Hier kann ein jeder seinen Beitrag leisten, indem er unnötige persönliche Kontakte meidet.

 

Das Arbeitsamt hat aus diesem Grunde seine Dienstleistungen angepasst. Nachdem die Vorsichtsmaßnahmen durch den Nationalen Sicherheitsrat verlängert wurden, gelten diese Änderungen weiterhin.

Alle Dienstleistungen werden telefonisch oder per E-Mail gewährleistet.

Sie erreichen uns auf folgendem Wege:

Eupen: 087 / 63 89 00
St. Vith: 080 / 28 00 60
E-Mail: [email protected]

oder über das Kontaktformular auf unserer Seite.

Unsere Büros in Eupen, St.Vith und Kelmis (Treffpunkt Job) sowie in der Gemeindeverwaltung in Büllingen bleiben vorerst geschlossen, ebenso die Lokalen Beschäftigungsagenturen (LBA) in Kelmis und Raeren.

Sie möchten sich als Arbeitsuchender eintragen, um Ihr Anrecht auf Arbeitslosengeld zu gewährleisten?

Wenn Sie bereits beim Arbeitsamt eingetragen waren, können Sie Ihre Eintragung telefonisch oder per E-Mail erneuern, vorzugsweise mittels dem Formular "Wiedereintagung als Arbeitsuchender".

Neueintragungen können Sie über unser Eintragungsformular vornehmen, das Sie uns per E-Mail oder Post zusenden können. Hier finden Sie die Formulare und weitere Infos zur Eintragung.

Sie werden die erforderliche Bescheinigung für den Antrag auf Arbeitslosengeld per E-Mail oder Post erhalten und zu einem späteren Zeitpunkt von einem Berater kontaktiert werden.

Wer keine Möglichkeit hat, die Eintragung online vorzunehmen, findet im Eingangsbereich unserer Dienstellen in Eupen und St.Vith Papierformulare zum Ausfüllen. Es ist allerdings keine persönliche Beratung vor Ort möglich

Haben Sie eine Vorladung oder Einladung vom Arbeitsamt erhalten?

Allgemeine Informationsveranstaltungen werden bis auf weiteres abgesagt. Einzeltermine sollen wenn möglich telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Ihr Arbeitsberater wird Sie in den kommenden Tagen diesbezüglich kontaktieren.

Ihre Abwesenheit wird keine Auswirkung auf die Kontrolle Ihrer Verfügbarkeit haben.