Die Lokale Beschäftigungsagentur (LBA)

Die Lokale Beschäftigungsagentur (LBA)

Die Lokale Beschäftigungsagentur (LBA) ist eine besondere Art der Beschäftigung, bei der Langzeitarbeitslose oder Sozialhilfeempfänger gelegentliche Arbeiten ausführen dürfen und dafür mit Schecks ("LBA-Schecks") bezahlt werden.

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es vier Lokalen Beschäftigungsagenturen: Eupen, Kelmis-Lontzen, Raeren und St.Vith (für die 5  Eifelgemeinden). Bis Ende 2017 werden die LBA-Tätigkeiten von VoGs in den einzelnen Gemeinden durchgeführt.

Seit dem 1. Januar 2018 sind die Lokalen Beschäftigungsagenturen Bestandteil des Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Diese Änderung ist Teil einer Vereinfachung des LBA-Systems in der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Zuge der Übertragung dieser Befugnisse durch die 6. Staatsreform.

Wer kann über die LBA beschäftigt werden? Für wen ist dieses System interessant? Welche Bedingungen muss man erfüllen? In den folgenden Artikeln erfahren Sie mehr über die LBA und auch welche Änderungen seit dem 1. Januar in Kraft getreten sind.