Wer ist wofür zuständig ?

In den Bereichen Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche sind verschiedene Einrichtungen zuständig. Hier erfahren Sie mehr...

Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat den Auftrag, Arbeitsuchende zu unterstützen: durch Vermittlung, Beratung, Betreuung und Ausbildung. Um bestimmte Dienstleistungen (z.B. Ausbildung und Betreuung) in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bei uns eingetragen sein. Die Eintragung beim Arbeitsamt ist auch erforderlich, um Arbeitslosengeld beantragen zu können.

Die entsprechenden Einrichtungen in den anderen Regionen Belgiens heißen Le FOREM (Wallonien), VDAB (Flandern) und ACTIRIS (Region Brüssel-Hauptstadt). Alle Einrichtungen arbeiten eng zusammen, um es den Arbeitsuchenden zu ermöglichen, überall in Belgien eine Arbeitsstelle zu finden.

Wichtig: Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie bei der Einrichtung eingetragen sein, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Suchen Sie eine Stelle in einer anderen Region? Dann können Sie sich ohne weiteres zusätzlich beim dort zuständigen Dienst eintragen, um Unterstützung zu erhalten.

Das Arbeitsamt ist auch zuständig für die Kontrolle und Sanktionierung der Verfügbarkeit und der Suchbemühungen der Arbeitsuchenden. Entscheidungen des Arbeitsamtes können dadurch einen unmittelbaren Einfluss auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben.

Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA / ONEM)

Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM) ist für ganz Belgien zuständig. Es entscheidet über die Bewilligung des Arbeitslosengelds und kontrolliert die Einhaltung der Arbeitslosengesetzgebung (Schwarzarbeit...). Außerdem ist es in Sachen Frühpension, Laufbahnunterbrechung und föderale Beschäftigungsmaßnahmen zuständig.

Die Arbeitslosenkassen (oder Zahlstellen)

Zur Arbeitslosenkasse müssen Sie gehen, um Arbeitslosengeld bzw. Wartegeld zu beantragen. Die Arbeitslosenkasse bearbeitet den Antrag und leitet ihn weiter an das LfA/ONEM. Wird der Antrag bewilligt, zahlt die Arbeitslosenkasse das Arbeitslosengeld aus.

Die Aufgaben als Arbeitslosenkassen übernehmen die Gewerkschaften. Um über diesen Weg Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie Mitglied einer der drei Gewerkschaften sein:

  • der christlichen Gewerkschaft (CSC),
  • der sozialistischen Gewerkschaft (FGTB),
  • der liberalen Gewerkschaft (CGSLB).

Wer keiner Gewerkschaft angehört, muss seinen Antrag bei der sogenannten Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützungen (HfA/CAPAC) stellen. Diese Dienstleistung ist kostenlos.