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Können strafrechtliche Sanktionen verhängt werden?

Strafrechtliche Sanktionen können durch ein Gericht verhängt werden (nicht durch das Arbeitsamt oder das LfA).

Entsprechend dem Sozialstrafgesetzbuch kann der Arbeitsuchende mit einer Gefängnisstrafe, einer strafrechtlichen oder einer administrativen Geldbuße bestraft werden, wenn dieser:

  • wissentlich und willentlich entweder eine unrichtige oder unvollständige Erklärung abgibt, oder es unterlässt, eine obligatorische Erklärung abzugeben oder obligatorische Informationen zu erteilen, oder es unterlässt oder sich weigert, eine obligatorische Erklärung abzugeben oder obligatorische Informationen zu erteilen, um einen sozialen Vorteil missbräuchlich zu erhalten oder behalten;
  • eine Urkundenfälschung begeht;
  • eine gefälschte Urkunde oder ein gefälschtes Schriftstück verwendet;
  • einen Betrug begeht;
  • infolge einer unrichtigen oder unvollständigen Erklärung, infolge einer Unterlassung oder einer Weigerung, eine obligatorische Erklärung abzugeben oder obligatorische Informationen zu erteilen, infolge einer Urkundenfälschung oder infolge der Verwendung einer gefälschten Urkunde oder eines gefälschten Schriftstücks oder infolge eines Betrugs wissentlich und willentlich einen sozialen Vorteil erhält, auf den er keinen Anspruch oder nur teilweise Anspruch hat.

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
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