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Sie sind entschädigter Arbeitsuchender über 60 Jahre?

In einigen Wochen oder Monaten werden Sie von Ihrem Arbeitsberater oder Ihrer Arbeitsberaterin zu einem Gespräch eingeladen. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Aktionsplan zur beruflichen Eingliederung. Dieser umfasst die Schritte, die unternommen werden müssen, um Ihre Verfügbartkeit wirksam zu gestalten, und berücksichtigt Ihre individuellen Kompetenzen, Ihre körperlichen und mentalen Fähigkeiten und Ihre bisherige Berufserfahrung. Ihr Arbeitsberater wird Sie bei der Umsetzung des Aktionsplans unterstützen.

Spätestens ein Jahr nach Beginn des Aktionsplans wird die Umsetzung desgleichen durch den Kontrolldienst des Arbeitsamtes überprüft und bewertet.

Die Kontrolle wird sich auf die Erreichung der vereinbarten Schritte des Aktionsplans beziehen.

  • Wenn diese Bewertung positiv ausfällt, erhalten Sie weiterhin Arbeitslosenunterstützung.
  • Sollte die Bewertung Ihrer Verfügbarkeit allerdings negativ ausfallen, können Sie eine Sanktion durch den Kon­troll­dienst des Arbeitsamtes erhalten.

Dokumente und Downloads
AS_08_Infoblatt ASu: Kontrolle > 60_D (pdf 0,21 MB)
Letzte Aktualisierung: 10.11.2020
Tabelle "Meine Arbeitsplatzsuche"_D (pdf 0,29 MB)
Ansprechpartner Arbeitsamt
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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