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Wie erfährt man von dem Bewertungsverfahren?

Ziel ist es, Sie schnellstmöglich über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitsuchender während der Berufseingliederungszeit zu informieren.

Das Arbeitsamt der DG wird Ihnen nach Ihrer Eintragung als Arbeitsuchender innerhalb des 1. Monat ein Informationsschreiben zusenden, um Sie über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren und Sie über das Bewertungs- und Kontrollverfahren während der Dauer Ihrer Berufseingliederungszeit in Kenntnis zu setzen.

Bei Ihrer Eintragung wird Ihnen ein persönlicher Arbeitsberater oder eine persön­liche Arbeitsberaterin zugewiesen. Im Rahmen eines ersten Gespräches vereinbaren Sie gemeinsam die ersten Schritte/einen Aktionsplan, der die Vorgaben umfasst, die bis zum nächsten Treffen mit Ihrem Berater oder Ihrer Bera­terin umzusetzen sind.

Ihr Arbeitsberater oder Ihre Arbeitsberaterin wird Sie zu einem nächsten Gespräch einladen, um Bilanz zu ziehen. Wenn nötig, über­prüfen Sie gemeinsam, was unternommen werden muss, um Ihre Arbeitsuche wirksam zu gestalten. Im Grunde handelt es sich um eine Reihe positiver Aktionen, falls erwünscht mit der Unterstützung unserer Berater und Beraterinnen, und unter Nutzung unserer technischen Infrastruktur. Alle Aktionen werden sorgsam registriert, damit bei jedem Gespräch Bilanz gezogen, und wenn nötig, ein neuer bzw. angepasster Aktionsplan ausgearbeitet werden kann.

Ihre Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt werden ab dem 5. Monat und ab dem 10. Monat Ihrer Berufs­eingliederungszeit vom Kontrolldienst des Arbeitsamtes überprüft und bewertet.

Erst wenn Sie zwei positive Bewertungen erhalten haben, können Sie Ihr Berufseingliederungsgeld beantragen.

Daher ist es sehr wichtig, Ihre Bemühungen um Arbeit und Ihre sonstigen Bemühungen zur Eingliederung auf den Arbeitsmarkt schriftlich festzuhalten. Bewahren Sie also alle Ihre Beschei­nigungen, Schreiben und sonstige nützliche Informationen, die Sie im Laufe Ihrer Aktkivitäten gesammelt haben, sorgfältig auf.

Anhand Ihrer schriftlichen Belege, und gegebenenfalls Ihrer eidesstattlichen Erklärungen, wird die Überprüfung Ihrer Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt vorgenommen.

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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