Wie erfährt man von dem Bewertungsverfahren?
Ziel ist es, Sie schnellstmöglich über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitsuchender zu informieren, und Sie über das Bewertungs- und Kontrollverfahren während der gesamten Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit in Kenntnis zu setzen. Dies geschieht bereits bei Ihrer Eintragung als Arbeitsuchender, wo Ihnen ein persönlicher Arbeitsberater-/beraterin zugewiesen wird. Innerhalb des 1. Monates erhalten Sie hierzu ebenfalls ein Informationsschreiben. Der Arbeitsberater/-in wird Sie anschliessend zu einem ersten Begleitgespräch einladen.
Welche Informationen können Ihnen die Zahlstellen geben?
Die Bewilligung der Arbeitslosenunterstützung ist Sache des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM). Die Auszahlung erfolgt durch die Zahlstellen (Gewerkschaften oder Hilfskasse), wo Sie ebenfalls Auskünfte zum Thema Arbeitslosigkeit und Kontrollverfahren erhalten.
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