Begleitmaßnahmen

Umstrukturierung

Bei Kollektiventlassungen schalten sich das Arbeitsamt und die anderen zuständigen öffentlichen Beschäftigungsdienste sofort ein.

Wenn ein Unternehmen beschließt, Umstrukturierungen vorzunehmen, muss es eine Reihe nationaler und internationaler Regeln und Prozeduren einhalten.

Allerdings lassen sich in einer solchen Situation Konflikte nicht immer vermeiden. Verschiedene behördliche Institutionen intervenieren deshalb, um zu informieren, zu beraten und zu schlichten.

Das Internetportal Umstrukturierungen hält detaillierte Informationen zu den Themen Kollektiventlassungen, Beschäftigungszellen, Kurzarbeit, Outplacement, Vorruhestand, Arbeitnehmerschutz usw. bereit.

Was ist die Aufgabe des Arbeitsamtes?

Zunächst: Ein Arbeitgeber, der eine Kollektiventlassung ankündigt, muss in der Regel (es gibt Ausnahmen) eine sogenannte Beschäftigungszelle einrichten.

Die Beschäftigungszelle ist dazu da, die konkrete Umsetzung der vereinbarten Begleitmaßnahmen im Rahmen einer Umstrukturierung zu überwachen, damit den betroffenen Arbeitnehmern so schnell wie möglich nach Vertragsende zu einem neuen Arbeitsplatz verholfen wird.

Eine zentrale Rolle spielt dabei das Outplacement, das vom Umstrukturierungsbetrieb finanziert und vorgeschlagen wird. Das Outplacement umfasst eine Reihe von Dienstleistungen und logistischen Hilfestellungen, die für den entlassenen Arbeitnehmer bei der Suche nach einer neuen Stelle oder bei der Gründung eines eigenen Unternehmens von Bedeutung sind. Es wird in der Deutschsprachigen Gemeinschaft von privaten Dienstleistern, so genannten Outplacementagenturen, durchgeführt.

Darüber hinaus nimmt die Beschäftigungszelle für die eingetragenen Personen eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben wahr.

Geleitet und koordiniert wird die Beschäftigungszelle vom öffentlichen Beschäftigungsdienst der Region bzw. Gemeinschaft, wo der betroffene Betrieb seinen Sozialsitz hat, also entweder von ACTIRIS (Brüssel), le FOREM (Wallonien), VDAB (Flandern) oder dem Arbeitsamt (DG). Wenn, wie im Fall Carrefour (Sozialsitz in Brüssel), auch Arbeitnehmer aus der DG betroffen sind, arbeitet das Arbeitsamt eng mit den anderen Diensten zusammen. Die Kooperation der Dienste ist bis ins Detail geregelt.

Welche spezielle Hilfe kann das Arbeitsamt anbieten?

Hier einige Beispiele:

  • Beratung und Informationen über notwendige Formalitäten
  • Information über offene Stellen
  • Hilfe bei der beruflichen Standortbestimmung und der Stellensuche
  • Information über Weiterbildungen usw.

Detaillierte Informationen finden Sie unter dem Link „Umstrukturierung von Unternehmen“.