Erste Einstellungen

LSS-Ermäßigung: Erste Einstellungen

Bei der ersten Einstellung von Personal können Arbeitgeber in den Genuss finanzieller Vorteile kommen.

Welche Vorteile für den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber, der einen ersten, zweiten oder dritten Arbeitnehmer einstellt, kann eine Senkung der Arbeitgeberabgaben zur sozialen Sicherheit (LSS-Ermäßigung) erhalten. Dies gilt nur für die Basisbeiträge zur sozialen Sicherheit, nicht für die sektoralen Beiträge.

Es handelt sich um eine pauschale Ermäßigung pro Trimester (siehe Tabelle). Sie wird während einer bestimmten Anzahl Trimester gewährt.

Arbeitnehmer Trimester 1 bis 5 Trimester 6 bis 9 Trimester 10 bis 13
1. Einstellung 3.100 € pro Trimester zeitlich unbegrenzt
2. Einstellung 1.550 € 1.050 € 450 €
3. Einstellung 1.050 € 1.050 € 450 €
4., 5. oder 6. Einstellung

Abgeschafft für Neueinstellungen ab dem 01/01/2024.

Für vor dem 01/01/2024 genutzte Ermäßigungen gibt es Übergangsbestimmungen.

Die oben angegebenen Beträge gelten für eine Vollzeitbeschäftigung. Im Fall von Teilzeitverträgen wird die Ermäßigung aufgrund der effektiven Arbeitszeit errechnet. Als Minimum gilt eine Teilzeitbeschäftigung von 27,5%.

Welche Arbeitgeber kommen in Frage?

Anspruch auf die LSS-Ermäßigung haben alle Arbeitgeber, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen im Privatsektor tätig sein.
  • Sie müssen als „neue Arbeitgeber“ gelten, das heißt zum ersten Mal Arbeitnehmer einstellen.
     

Welche Arbeitnehmer kommen in Frage?

Es gelten keinen besonderen Bedingungen.

Welche Formalitäten?

Es sind keine besonderen Formalitäten zu erfüllen. Der Antrag erfolgt über die multifunktionelle Erklärung (Dmfa).

Ist die LSS-Ermäßigung mit anderen finanziellen Hilfen vereinbar?

Folgende Beihilfen können mit der LSS-Ermäßigung für erste Einstellungen kumuliert werden:

  • die strukturelle Ermäßigung
  • der „soziale Maribel"
  • AktiF und AktiF Plus
     

Die LSS-Ermäßigung für erste Einstellungen kann nicht mit anderen Ermäßigungen für Zielgruppen kumuliert werden (Ältere Arbeitnehmer, Tutoren). Wenn ein Arbeitnehmer für mehrere Ermäßigungen in Frage kommt, muss der Arbeitgeber sich für eine von ihnen entscheiden.