BRAWO

Förderung von beruflichen Weiterbildungen

Hier erfahren Sie mehr über BRAWO, eine Initiative der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitsuchenden.

Förderbare Ausbildungen

BRAWO unterstützt

  • allgemeine bzw. personenbezogene,
  • öffentlich zugängliche,
  • qualitativ hochwertige,
  • arbeitsmarktrelevante

berufliche Weiterbildungen im In- und Ausland.

Die Förderung

Die Deutschsprachige Gemeinschaft bezuschusst einen Teil der Ausbildungskosten.

Folgende Ausgaben können berücksichtigt werden:

  • Einschreibegebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Fachmedien
  • Übernachtungskosten
  • Fahrtkosten (PKW oder öffentliche Verkehrsmittel)
  • Kinderbetreuungskosten
  • ärztliche Untersuchungen (Führerscheine C, CE und D)

Die bezuschussbaren Gesamtkosten müssen mindestens 60 € betragen.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten müssen vor Beginn der Ausbildung mitgeteilt werden.

BRAWO erstattet 1/3 der zulässigen Weiterbildungskosten, mit einem Maximalzuschuss von 1.000 € pro Person und pro Weiterbildung. Erstreckt sich eine Ausbildung über mehrere Jahre, gilt dieser Zuschuss pro Ausbildungsjahr.

Wenn die Weiterbildung bereits ganz oder teilweise durch öffentliche Gelder (Ministerium, ÖSHZ, Arbeitsamt usw.) gefördert wird, kann kein BRAWO-Zuschuss gewährt werden.

Formalitäten

Bei der Antragstellung ist Folgendes zu beachten:

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie das offizielle Programm der Weiterbildung müssen dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor Beginn der Weiterbildung vorliegen.

Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Weiterbildungsdienstes der Deutschsprachigen Gemeinschaft unter www.brawo.be.

Der Antrag muss für den kompletten Zeitraum der Weiterbildung gestellt werden.

Dauert die Weiterbildung jedoch länger als ein Jahr, wird der Weiterbildungszeitraum im Antrag wie folgt festgelegt:

  • Bei einer mehrjährigen Ausbildung muss für jedes Ausbildungsjahr ein Antrag eingereicht werden (Vollzeit-Studien sind ausgeschlossen);
  • Handelt es sich um eine Ausbildung, die aus mehreren zusammenhängenden Modulen besteht, muss pro Zeitspanne von zwölf Monaten ein Antrag eingereicht werden.

Alle Belege für die Kostenerstattung müssen dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft spätestens bis zu der Frist, die in der Zusage vermerkt ist, vorliegen.

Besondere Formalitäten

Antragsteller, die sich mit Hilfe der Weiterbildung in einem nicht reglementierten Beruf selbstständig machen möchten, müssen zusätzlich zum Antrag den Nachweis der vorhandenen Betriebsführungskenntnisse einreichen (Infos hierzu erteilt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgiens, Tel. 087/56 82 01). Diese Kenntnisse sind Pflicht für eine Existenzgründung in Belgien.

Besondere Formalitäten für entschädigte Arbeitsuchende

Entschädigte Arbeitsuchende müssen Folgendes beachten:

  • Die Weiterbildung findet nach 17:00 Uhr oder samstags statt: Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und können einen Antrag beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft (BRAWO) stellen
  • Die Weiterbildung findet während des Jahresurlaubs statt: Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und können einen Antrag beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft (BRAWO) stellen.
  • Die Weiterbildung findet an Werktagen vor 17:00 Uhr statt: Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und stellen einen Ausbildungsantrag und beantragen eine Freistellung beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Der positive Bescheid muss dem BRAWO-Antrag beigefügt werden.

Wichtiger Hinweis

Für Arbeitsuchende in Ausbildung mit Berufsausbildungsvertrag des Arbeitsamtes, die zu einer Berufsausbildung zugelassen sind und Prämie und Fahrtkostenentschädigung vom Arbeitsamt erhalten, gibt es keinen zusätzlichen BRAWO-Zuschuss.

Der Weiterbildungsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Dienst für Betriebsberatung des Arbeitsamtes erteilen nähere Informationen in Bezug auf Formalitäten, Bedingungen, Unterlagen usw.