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Prüfungsjurys in der Deutschsprachigen und Französischen Gemeinschaft

Was sind Prüfungsjurys?

Das System der „Prüfungsjurys“ bietet die Möglichkeit, ein anerkanntes Diplom zu erwerben, ohne dem Vollzeitunterricht in einer Schule oder höheren Studieneinrichtungen zu folgen. Es ist eine Alternative für Autodidakten, Schul- und Studienabbrecher und für ehemalige Studenten, die sich aus verschiedenen Gründen nicht mehr an einer Hochschule oder Universität eintragen können. Man kann auf diesem Weg also nicht nur das Mittelschuldiplom und das Abitur nachholen, sondern auch höhere Studienabschlüsse (Bachelor und Master) erwerben, die den gleichen Wert haben wie die entsprechenden Diplome eines eingetragenen Regelstudenten, der den Kursen gefolgt ist.

Der außerschulische Prüfungsausschuss der DG

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht die Möglichkeit, bestimmte Studiennachweise außerhalb der Schule zu erwerben:

  • das Mittelschuldiplom
  • das Abschlusszeugnis der Unterstufe der Sekundarschule (allgemeinbildender, technischer, berufsbildender und Kunstunterricht)
  • das Abschlusszeugnis der Oberstufe der Sekundarschule (allgemeinbildender, technischer, berufsbildender und Kunstunterricht)
  • das Brevet in Krankenpflege

Es gibt keine Bedingungen in Bezug auf das Alter oder die erworbenen Studienabschlüsse.

Pro Kalenderjahr finden eine oder zwei Prüfungssitzungen statt, jeweils von Mai bis Juni und von September bis Oktober.

Jurys auf Ebene der Hochschulen und Universitäten

Die Hochschulen organisieren ein eigenes Jurysystem, mit dem man entweder ein berufsqualifizierendes Bachelordiplom oder ein Masterdiplom erwerben kann. Auch die Universitäten haben ihre eigenen Prüfungsjurys, die es ermöglichen, den Abschluss des ersten und zweiten Zyklus zu erwerben, also den Übergangsbachelor und den Master, aber weder einen Zusatzmaster, noch die Lehrbefähigung.

An den Prüfungen teilnehmen können ausschließlich Personen, die nicht in der Lage sind, als Regelstudenten den Kursen zu folgen, zum Beispiel aus gesundheitlichen, familiären oder beruflichen Gründen. Natürlich müssen sie der Jury einen entsprechenden Nachweis vorlegen (ein ärztliches Attest, den Arbeitsvertrag usw.). Diese Studenten besuchen weder Kurse und Seminare, noch nehmen sie an praktischen Arbeiten teil.

Ein wichtiger Hinweis: Studenten, die das gleiche Studienjahr zweimal oder häufiger nicht bestanden haben, können sich nur nach einer Frist von drei akademischen Jahren bei der Jury eintragen, um ihre Prüfungen abzulegen.  

Die Bewerber müssen Kontakt mit der Hochschule bzw. Universität aufnehmen, um sich einzutragen und über die Organisation der Prüfungen zu informieren.

Links
Adressen & Kontakte
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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