Deutsch  Français  Home Kontakt Sitemap Login

Allgemeine Informationen

Studieneinrichtungen und Studienaufbau

In Flandern gibt es sechs Universitäten und 18 Hochschulen. Die Adressen und sonstigen Kontaktangaben sind gesondert angegeben.

Universitäten:

  • die Freie Universität Brüssel
  • die Universität Antwerpen
  • die Katholische Universität Leuven
  • die Universität Hasselt
  • die transnationale Universität Limburg (Diepenbeek)
  • die Universität Gent

Hochschulen:

  • HUB KAHO, Brüssel
  • Luca School of Arts, Schaerbeek
  • Erasmus, Anderlecht
  • AP Hogeschool, Antwerpen
  • Karel-de-Grote-Hogeschool, Antwerpen
  • Hogere Zeevaartschool, Antwerpen
  • Thomas Moore Kempen, Geel
  • Thomas Moore Mechelen-Antwerpen, Mechelen
  • Groep T - Internatiole Hogeschool, Leuven
  • Katholieke Hogeschool, Heverlee
  • Hogeschool PXL, Hasselt
  • Katholieke Hogeschool Limburg, Diepenbeek
  • Katholieke Hogeschool Vives Noord, Sint-Michiels
  • Katholieke Hogeschool Vives Zuid, Kortrijk
  • Hogeschool West-Vlaanderen, Kortrijk
  • Hogeschool Gent, Gent
  • Arteveldehogeschool, Gent
  • Katholieke Hogeschool Sint-Lieben, Gent

Der Studienaufbau ist, entsprechend den Bolgogna-Vorgaben, identisch mit dem im übrigen Belgien und in den anderen europäischen Ländern. Allerdings bestehen Unterschiede, was die Organisation auf Ebene der Studieneinrichtungen betrifft:

  • berufsqualifizierender Bachelor: ausschließlich die Hochschulen (wie in der Französischen Gemeinschaft)
  • Übergangsbachelor: die Universitäten, aber auch, anders als in der Französischen Gemeinschaft, die Hochschulen im Verbund (associatie) mit einer Universität
  • Master: die Universitäten und die Hochschulen im Verbund mit einer Universität

Zulassung und Eintragung

Die Zulassungsbedingung sind die gleichen wie in der Deutschsprachigen und Französischen Gemeinschaft (siehe Kapitel 5). Zulassungsprüfungen müssen in den folgendene Fächern abgelegt werden:

  • audiovisuelle Kunst
  • Musik und darstellende Kunst
  • Medizin
  • Zahnmedizin

Die Eintragung an flämischen Studieneinrichtungen findet in Form von „Verträgen“ (contracten) statt. Möglich sind drei Arten von Verträgen:

  • der „Diplomvertrag“ (Regelstudium): der Studienanwärter trägt sich ein, um ein Diplom zu erwerben, und folgt den Kursen.
  • der „Credit-Vertrag“: der Studienanwärter möchte kein Diplom erwerben, sondern nur bestimmte Fächer belegen, um Credit-Nachweise zu erhalten
  • der „Prüfungsvertrag“: der Studienanwärter schreibt sich nur für die Prüfungen ein, um ein Diplom oder Credit-Nachweise zu erwerben.

In Flandern wird viel Wert auf Flexibilität gelegt. Diplomvertrag, Credit-vertrag und Prüfungsvertrag können ohne weiteres miteinander kombiniert werden, so dass es möglich ist, während eines Studienjahres verschiedenen Ausbildungen an verschiedenen Studieneinrichtungen zu folgen.

Der Lehrkredit

Eine Besonderheit des flämischen Studiensystems ist der sogenannte Lehrkredit. Dieses System findet sowohl bei Diplom- als auch bei Credit-Verträgen Anwendung.

Jeder Studierende, der ein Hochschul- oder Universitätsstudium aufnimmt (Diplom- oder Credit-Vertrag), erhält von vornherein ein virtuelles Portfolio von 140 Credits für das gesamte Studium. Es handelt sich um eine Art Reserve, die er braucht, um sich überhaupt für dieses Studium einschreiben zu können.

Nehmen wir den normalen Fall eines Vollzeitstudiums (Diplomvertrag): Wenn der Studierende sich für ein Studienjahr einschreibt, muss er seiner Reserve 60 Credits entnehmen (60 Credits entsprechen einem Studienjahr). Besteht der Student in allen Fächern, erhält er seine 60 Credits zurück. Besteht er in bestimmten Fächern nicht, wird die entsprechende Anzahl Credits abgezogen.

Studienanfänger, die ein Vollzeitstudium aufnehmen, kommen in den Genuss eines besonderen Vorteils: Haben sie ihre ersten 60 Credits erworben, erhalten sie die doppelte  Anzahl zurück. Im Fall eines Kreditvertrags wird dieser Vorteil nicht gewährt.

Hier ein konkretes Beispiel. Ein Schulabgänger nimmt ein Vollzeitstudium an einer flämischen Studieneinrichtung auf. Er verfügt von vorherein über ein Portfolio oder eine Reserve von 140 Credits. Bei der Einschreibung muss er 60 Credits abgeben, um sein Studienjahr absolvieren zu können. Es bleiben ihm also 80 Credits. Besteht er in allen Fächern erhält er seine 60 Credits zurück. Da er Studienanfänger ist, verdoppelt sich die Zahl, so dass er nun über 80 plus 120 Credits verfügt. Diese Credits muss er dann während seines weiteren Studiums „einsetzen“, bis zum Erhalt des Masterdiploms.

Ist die Reserve erschöpft (null oder negativ), kann die Studieneinrichtung die Wiedereintragung verweigern oder doppelte Studiengebühren verlangen.

Sinn und Zweck des Lehrkredits ist, die Studienanwärter dazu anzuregen, sich ihre Studienwahl genau zu überlegen. Außerdem erlaubt dieses System den Studieneinrichtungen, die Fortschritte der Studenten zu überwachen.

Die Studenten haben die Möglichkeit, mit Hilfe ihres elektronischen Personalausweises den Stand ihres Lehrkredits auf der Internetseite "Studentenportaal" abzurufen.

Die Studiengebühren in Flandern

Die Höhe der Studiengebühren, die die flämischen Hochschulen und Universitäten erheben können, ist gesetzlich geregelt. Aufgrund der Besonderheiten des flämischen Studiensystems (System der Lehrkredite, verschiedene Arten von Studienverträgen, Möglichkeit der Kombination von Studienverträgen) müssen die Beträge je nach der gewählten Variante berechnet werden. Die folgenden Zahlen gelten ausschließlich für einen Diplomvertrag, also ein Regelstudium von mindestens 54 Credits und höchstens 66 Credits, und für einen Kreditvertrag. Sie beziehen sich auf das akademische Jahr 2013-2014.  

Studenten ohne Anspruch auf Studienbeihilfe 610,06
Studenten aus einkommensschwachen Familien 407,10
Studenten mit Anspruch auf Studienbeihilfe  
- Hochschulen 100,00
- Universitäten 80,00


Die Studienbeihilfen in Flandern

Die Höhe der Studienbeihilfen hängt ab vom Einkommen, der Zahl unterhaltsberechtiger Personen, der Familiensituation, der Wohnsituation usw. Diese „Lebenssituation“ (leefeenheid) wird in Punkten ausgedrückt. Ein einfaches Beispiel: 3 unterhaltspflichtige Kinder = 3 Punkte.

Beim Einkommen werden ein Höchst- und ein Mindestbetrag festgelegt. Diese Beträge variieren je nach der Anzahl Punkte, die für den Studierenden ermittelt wurden, also aufgrund der Lebenssituation. 

Anzahl Punkte
(Situation)
Höchsteinkommen Mindesteinkommen
0 16.118,07 7.312,27
23.804,71 13.214,53
29.822,44 15.280,34
34.626,61 17.018,21
39.835,31 18.064,53
46.257,66 19.105,94
50.606,65 20.144,37
52.932,90 21.182,62
55.259,11 22.220,98
57.635,85 23.259,35
10  60.164,35 24.297,71


Die Höhe der Studienbeihilfe wird wie folgt errechnet (akademisches Jahr 2013-2014):

  • Einkommen über dem Höchstbetrag: keine Beihilfe
  • Einkommen gleich hoch wie Höchstbetrag: Mindestbeihilfe von 240, 16 €
  • Einkommen unter dem Mindestbetrag: maximale Beihilfe von 3.176,60 € (nicht zu Hause wohnend) oder 2.230, 68 € (zu Hause wohnend)
  • Einkommen zwischen Höchst- und Mindestbetrag: Anwendung einer Formel.


Die Studiendarlehen in Flandern

Die flämische Gemeinschaft gewährt keine Studiendarlehen. Aber es gibt andere Möglichkeiten:

  • Private Stiftungen vergeben Studienbörsen an Studenten, die nicht die Bedingungen erfüllen, um Studienbeihilfen zu erhalten: Limburgese Studiefonds, Stichting Ferdinand Lazard u. a.
  •  Hochschulen und Universitäten bieten Studienfinanzierungen und Studiendarlehen an. Auch Überbrückungsdarlehen sind möglich, wenn Studierende aufgrund bestimmter Umstände Mehrkosten tragen müssen.

Links
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


logo_demetec © Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft | Impressum