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Studium in Flandern

Studienaufbau und Studienorganisation

In Flandern gibt es 21 Hochschulen und 7 Universitäten. Der Studienaufbau ist, entsprechend den Bologna-Vorgaben, identisch mit dem im übrigen Belgien und in den anderen europäischen Ländern. Allerdings bestehen Unterschiede, was die Organisation auf Ebene der Studieneinrichtungen betrifft: 

  • berufsqualifizierender Bachelor: ausschließlich die Hochschulen (wie in der Französischen Gemeinschaft)
  • Übergangsbachelor: die Universitäten, aber auch, anders als in der Französischen Gemeinschaft, die Hochschulen im Verbund (associatie) mit einer Universität
  • Master: die Universitäten und die Hochschulen im Verbund mit einer Universität

 

Zulassung und Eintragung 

Die Zulassungsbedingung sind die gleichen wie in der Deutschsprachigen und Französischen Gemeinschaft (siehe Kapitel 5). Zulassungsprüfungen müssen in den Fächern audiovisuelle Kunst, Musik und darstellende Kunst, Medizin und Zahnmedizin abgelegt werden. 

Die Eintragung an flämischen Studieneinrichtungen findet in Form von „Verträgen“ (contracten) statt. Möglich sind drei Arten von Verträgen: 

  • der „Diplomvertrag“ (Regelstudium): der Studienanwärter trägt sich ein, um ein Diplom zu erwerben, und folgt den Kursen.
  • der „Credit-Vertrag“: der Studienanwärter möchte kein Diplom erwerben, sondern nur bestimmte Fächer belegen, um Credit-Nachweise zu erhalten
  • der „Prüfungsvertrag“: der Studienanwärter schreibt sich nur für die Prüfungen ein, um ein Diplom oder Credit-Nachweise zu erwerben.

In Flandern wird viel Wert auf Flexibilität gelegt. Diplomvertrag, Creditvertrag und Prüfungsvertrag können ohne weiteres miteinander kombiniert werden, so dass es möglich ist, während eines Studienjahres verschiedenen Ausbildungen an verschiedenen Studieneinrichtungen zu folgen.

 

Der Lehrkredit 

Eine Besonderheit des flämischen Studiensystems ist der sogenannte Lehrkredit. Dieses System findet sowohl bei Diplom- als auch bei Credit-Verträgen Anwendung.

Jeder Studierende, der ein Hochschul- oder Universitätsstudium aufnimmt (Diplom- oder Credit-Vertrag), erhält von vornherein ein virtuelles Portfolio von 140 Credits für das komplette Studium. Es handelt sich um eine Art Reserve, die er braucht, um sich überhaupt für dieses Studium einschreiben zu können. 

Nehmen wir den normalen Fall eines Vollzeitstudiums (Diplomvertrag): Wenn der Studierende sich für ein Studienjahr einschreibt, muss er seiner Reserve 60 Credits entnehmen (60 Credits entsprechen einem Studienjahr). Besteht der Student in allen Fächern, erhält er seine 60 Credits zurück. Besteht er in bestimmten Fächern nicht, wird die entsprechende Anzahl Credits abgezogen.

Studienanfänger, die ein Vollzeitstudium aufnehmen, kommen in den Genuss eines besonderen Vorteils: Haben sie ihre ersten 60 Credits erworben, erhalten sie die doppelte  Anzahl zurück. Im Fall eines Kreditvertrags wird dieser Vorteil nicht gewährt.

Hier ein konkretes Beispiel. Ein Schulabgänger nimmt ein Vollzeitstudium an einer flämischen Studieneinrichtung auf. Er verfügt von vorherein über ein Portfolio oder eine Reserve von 140 Credits. Bei der Einschreibung muss er 60 Credits abgeben, um sein Studienjahr absolvieren zu können. Es bleiben ihm also 80 Credits. Besteht er in allen Fächern erhält er seine 60 Credits zurück. Da er Studienanfänger ist, verdoppelt sich die Zahl, so dass er nun über 80 plus 120 Credits verfügt. Diese Credits muss er dann während seines weiteren Studiums „einsetzen“, bis zum Erhalt des Masterdiploms.

Ist die Reserve erschöpft (null oder negativ), kann die Studieneinrichtung die Wiedereintragung verweigern oder doppelte Studiengebühren verlangen.

Sinn und Zweck des Lehrkredits ist, die Studienanwärter dazu anzuregen, sich ihre Studienwahl genau zu überlegen. Außerdem erlaubt dieses System den Studieneinrichtungen, die Fortschritte der Studenten zu überwachen.

Die Studenten haben die Möglichkeit, mit Hilfe ihres elektronischen Personalausweises den Stand ihres Lehrkredits auf der Internetseite "Studentenportaal" abzurufen.

 

Studiengebühren, Studienbeihilfen und Sozialdienste 

Die Hochschulen und Universitäten legen jedes Jahr ihre Studiengebühren fest. Für das akademische Jahr 2012-2013 beträgt der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag 578,70 €. 

Die zuständigen flämischen Behörden gewähren natürlich, wie die Deutschsprachige und die Französische Gemeinschaft, Studienbeihilfen für Studenten aus einkommensschwachen Familien. Hinzu kommt, dass alle Hochschulen und Universitäten Studienfinanzierungen und Studiendarlehen anbieten. Auch Überbrückungsdarlehen sind möglich, wenn Studierende aufgrund bestimmter Umstände Mehrkosten tragen müssen. 

Links
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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