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 Newsarchiv Schüler/Jugendliche



Studiengänge Medizin oder Zahnmedizin

Neu ab Studienjahr 2017-2018: Aufnahme- und Zugangsprüfungen

Das Dekret vom 29. März 2017 sieht für die Studiengänge Medizin und/oder Zahnmedizin ab dem akademische Jahr 2017-2018 eine Aufnahmeprüfung vor. Eine Einschreibung für einen der beiden genannten Studiengänge setzt das Bestehen dieser Aufnahmeprüfung voraus.

Erst nach erfolgreich bestandener Aufnahme- und Zugangsprüfung erhält der Student von der Jury einen Leistungsnachweis, welcher ihn berechtigt am ersten Zyklus des Medizin-/Zahnmedizinstudiums teilzunehmen. Dieser Leistungsnachweis wird bei der Einschreibung an der Universität verlangt. Dieser Leistungsnachweis stellt nur eine der Einschreibebedingungen dar, garantiert aber nicht die Aufnahme an der Universität (andere Einschreibebedingungen sind z.B. Diplomgleichstellung und Einschreibeprozedur für Studenten, die ihren Wohnsitz nicht in der Französischen Gemeinschaft haben, Vorlage des Abschlusszeugnisses der Oberstufe der Sekundarschule, …).

  • Datum der Aufnahmeprüfung für das akademische Jahr 2017-2018: Freitag, 8. September 2017
    Ort: Brussels Expo, plateau du Heysel, Bruxelles

Aufgabenbeispiele und Hilfestellungen zwecks Prüfungsvorbereitung sind auch auf der Website von Ares unter in der Rubrik „M‘évaluer – Quiz" veröffentlicht. Die Universitäten bieten auch vorbereitende Kurse an (siehe untenstehende Links).

Im Vorfeld werden von den einzelnen Universitäten Vorbereitungskurse angeboten.

Ein zukünftiger Student im Bereich Medizin oder Zahnmedizin muss demzufolge

  • sein Abitur/Hochschulberechtigung/Zeugnis der Oberstufe des Sekundarschulunterrichts vorweisen
  • sich auf der zentralen Internetplattform der „Académie de Recherche et d’Enseignement supérieur“ (ARES) einschreiben.
  • Die Einschreibung ist zwischen Anfang Juni 2017 bis zum 1.August 2017 möglich.
  • Die Einschreibegebühr von 30 € entrichten (Diese Summe wird bei einer effektiven Prüfungsteilnahme zurückerstattet)
  • Zur Aufnahmeprüfung am 8. September 2017 erscheinen.
  • Bei bestandener Prüfung sich mit dem Leistungsnachweis der Jury in der jeweiligen Universität einschreiben (!! Die Einschreibemodalitäten der Universitäten müssen ebenfalls beachtet werden).

 

Die Aufnahmeprüfung

  • Die Aufnahmeprüfung darf pro Peron 2x innerhalb von 5 Jahren abgelegt werden.
  • Um die Aufnahmeprüfung zu bestehen, muss man in jedem Teil mindestens 10/20 erhalten und mindestens 8/20 bei jeder einzelnen Frage.
  • Das Resultat wird 3 Tage nach der Prüfung mitgeteilt und innerhalb von 10 Tagen nach der Prüfung erhält man den Leistungsnachweis.
  • Per Dekret wurde festgehalten, dass maximal 30% der Studenten eines Jahrganges Ausländer sein dürfen. Falls mehr als diese festgelegte Anzahl an Ausländern die Aufnahmeprüfung besteht, werden die Plätze nach den Punktezahlen vergeben. Die Studenten, die die Prüfung zwar bestanden haben, allerdings aufgrund dieser festgelegten Anzahl keinen Studienplatz erhalten, bekommen auch keinen Leistungsnachweis. 

 

Die Aufnahme- und Zugangsprüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen:

Teil 1: naturwissenschaftliche Kenntnisse und Verständnis

a) Biologie
b) Chemie
c) Physik
d) Mathematik

Teil 2: Kommunikation und kritische Informationsanalyse

a) Bewertung der Reflexions-, Analyse-, Integrations-, Synthese-, Argumentations-, Kritik- und Konzeptionsfähigkeiten
b) Bewertung der Kommunikationsfähigkeit und der Fähigkeit, (potentielle) Konflikte zu lösen
c) Bewertung der Fähigkeit ethischen Handelns und dessen Konsequenzen für Individuen und die Gesellschaft
d) Bewertung der Empathie-, Nachsichtigkeits-, Gerechtigkeits-, und Respektfähigkeit

Das detaillierte Programm ist untenstehendem Download zu entnehmen.

Wichtige Informationen

  1. Schüler, welche einen ausländischen Abschluss (Abitur) haben müssen dieses bis spätestens 15. Juli einreichen und eine Anerkennung bei der entsprechenden Dienststelle „Service des équivalences de la Communauté Française“ beantragen.
    www.equivalences.cfwb.be
  2. Wenn ein Student bereits ein bestandenes Jahr im Bereich Medizin (oder Ähnliches) vorweisen kann: Möglichkeiten der Anerkennung überprüfen lassen
  3. Ein „Vorbereitungsjahr“ kann nicht anerkannt werden.
  4. Die Universitäten der Französischen Gemeinschaft Belgiens können alle Studenten ablehnen, die nicht konform sind (siehe Artikel 5 des Dekrets vom 11. April 2014): z. B. die Anzahl vorheriger Einschreibungen an anderen Universitäten in der Vergangenheit, …

Achtung!

Ausländische Schüler können nur EINE EINZIGE Einschreibung vornehmen für die Gesamtheit der Studiengänge an einer Hochschule oder Universität. Mehrere Einschreibungen führen zu einer Ablehnung des Dossiers.

  • Das Dossier muss vom Student persönlich eingereicht werden
  • Eine Vollmacht wird nicht akzeptiert
  • Das Dossier darf nicht per Post zugesandt werden
  • Ein eingereichtes Dossier darf nicht mehr abgeändert oder zurückgezogen werden

 

Die Informationen zur Aufnahme- und Zugangsprüfung (Ort, Zeitplan, Ablauf, juristische Grundlage, …) finden Sie auf der Website der „Académie de Recherche et d’ Enseignement supérieur".

Quelle: Bildungsportal der Deutschsprachigen Gemeinschaft (dort gibt es auch immer die aktuellen Links zu den Vorbereitungskursen und Angeboten der Universitäten) - siehe untenstehender Link.

Dokumente und Downloads
170504_FWB_Circulaire (pdf 1,04 MB)
Rundschreiben des Hochschulministers der Französischen Gemeinschaft Herr Jean-Claude Marcourt, betreffend die Aufnahme- und Zugangsprüfung zum Studium der Medizin oder Zahnmedizin in der Französischen Gemeinschaft.
Links
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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