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Reform der Arbeitslosenversicherung ab November 2012
Ab November 2012 wird der Anspruch auf Unterstützung bei Vollarbeitslosigkeit grundlegend abgeändert.
Die föderale Regierung hat nämlich beschlossen:
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die Bedingungen des Zugangs zum Bezug der Arbeitslosenunterstützung, sowie die Bedingungen der Rückkehr zu einer höheren Unterstützung nach einer Arbeitswiederaufnahme zu lockern;
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die Arbeitslosenunterstützung bei Beginn der Arbeitslosigkeit aufzustocken;
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die Regeln der schrittweisen Senkung der Arbeitslosenunterstützung ("Degressivität") je nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und unter Berücksichtigung Ihrer Berufslaufbahn als ArbeitnehmerIn auszuweiten und zu verstärken, wobei die derzeitigen Mindestbeträge der Unterstützungen jedoch garantiert bleiben.
Diese Reform der Arbeitslosenversicherung ab November 2012 betrifft nur die Vollarbeitsosen.
Information zur Reform, ob und wie Sie betroffen sind, erhalten Sie beim Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA / Onem).
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