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Arbeitsamt unterzeichnet neues Kooperationsabkommen mit den ÖSHZ
Die formelle Kooperation zwischen dem Arbeitsamt und den ÖSHZ der DG geht nun bereits ins zehnte Jahr.
Das erneuerte Abkommen sieht nach wie vor zwei Handlungsschwerpunkte vor:
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einerseits die unbefristete Eintragung von Personen, die ÖSHZ-Leistungen beziehen (Eingliederungseinkommen, Sozialhilfe),
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andererseits die Betreuung, Begleitung und Vermittlung dieser Personen.
Durch die Bezeichnung eines Hauptansprechpartners wird die Betreuung der ÖSHZ-Kunden wirksamer gestaltet. Diese Bezeichnung geschieht bedarfsorientiert.
Das Abkommen regelt die Zugangs- und Abwicklungsmodalitäten der Nutzung der Dienstleistungsangebote durch Kunden der Partnerorganisationen.
Das Abkommen ist am 1. Februar 2012 im Beisein der beiden zuständigen Minister, Oliver Paasch und Harald Mollers, unterzeichnet worden.
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