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Wichtige Änderungen ab dem 1. Januar 2018

Die Lokalen Beschäftigungsagenturen (LBA)

Die Lokale Beschäftigungsagentur (LBA) ist eine besondere Art der Beschäftigung, bei der Langzeitarbeitslose oder Sozialhilfeempfänger gelegentliche Arbeiten ausführen dürfen und dafür mit Schecks ("LBA-Schecks") bezahlt werden.

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es vier Lokalen Beschäftigungsagenturen: Eupen, Kelmis-Lontzen, Raeren und St.Vith (für die 5  Eifelgemeinden). Bis Ende 2017 werden die LBA-Tätigkeiten von VoGs in den einzelnen Gemeinden durchgeführt.

Ab dem 1. Januar 2018 wird das Arbeitsamt die Aufgaben der Lokalen Beschäftigungsagenturen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernehmen.

Diese Änderung ist Teil einer Vereinfachung des LBA-Systems in der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Zuge der Übertragung dieser Befugnisse durch die 6. Staatsreform.

Wer kann über die LBA beschäftigt werden? Für wen ist dieses System interessant? Welche Bedingungen muss man erfüllen? In den folgenden Artikeln erfahren Sie mehr über die LBA und auch welche Änderungen ab dem 1. Januar in Kraft treten.

 

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