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Aufgaben, Funktionsweise und Organigramm

Das Gründungsdekret weist dem Arbeitsamt folgende Aufaben zu: die Förderung der Beschäftigung, die Förderung und Organisation der Berufsausbildung, die Berufsberatung sowie die Information und Analyse der Arbeitsmarkt- und Berufsentwicklung.
Am 01.01.2016 hat das Arbeitsamt im Zuge der 6. Staatsreform neue Kompetenzen übernommen, und infolgedessen einen neuen Kontrolldienst eingerichtet, welcher für die Kontrolle des Suchverhaltens der eingetragenen Arbeitsuchenden zuständig ist.
Im Fachbereich Berufsorientierung wurde ebenfalls ein neuer Dienst geschaffen, welcher sich mit den verschiedenen Arten der Freistellung von der Arbeitsuche befasst. Außerdem unterstehen die Lokalen Beschäftigungsagenturen St.Vith, Eupen, Raeren, Lontzen und Kelmis nun auch dem Arbeitsamt der DG.

Organisiert ist das Arbeitsamt nach Fachbereichen, die direkt der Geschäftsführung unterstehen. In jedem Fachbereich werden eine Reihe aufeinander abgestimmter Aufgaben wahrgenommen. Verantwortlich für die Durchführung sind die Fachbereichsleiter. Die Leitung des Arbeitsamtes liegt in den Händen des Geschäftsführenden Direktors.

Der Geschäftsführung beigeordnet ist eine Stabfunktion, die sich mit strategischen Fragen und der Weiterentwicklung des Arbeitsamtes befasst.

 

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung


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