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Beschäftigung von gering qualifizierten Jugendlichen

Sie müssen am Tag Ihrer Einstellung als Arbeitsuchender eingetragen sein, nicht älter als 26 Jahre sein und keinen höheren Schulabschluss haben als das berufliche Abitur oder die Lehre.

Als Arbeitgeber kommen Privatunternehmen, öffentliche Einrichtungen und Vereinigungen des nicht gewerblichen Sektors in Frage.

Möglich sind mehrere Arten von Verträgen:

  • ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber
  • ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber, der zusätzlich mit einer anerkannten Ausbildung verbunden ist
  • ein mittelständischer Lehrvertrag, ein Industrielehrvertrag, ein Praktikumsvertrag usw.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie im Besitz einer "Arbeitskarte" sein. Die Karte wird beim Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM) beantragt.

Wir informieren Sie gerne über die genauen Bedingungen, die Arbeitskarte, den Arbeitsvertrag, die Entlohnung usw. Wenden Sie sich an unsere Betriebsberatung.

Links
Ansprechpartner Arbeitsamt
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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