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Allgemeine Informationen zur Ausbildung im Unternehmen (IBU)

Wenn Sie kein qualifiziertes Personal finden, können Sie Arbeitsuchende am Arbeitsplatz ausbilden. 

Welche Arbeitgeber?

In Frage kommen alle Privatunternehmen, einschließlich Freiberufler und nicht gewerbliche Vereinigungen, die ihren Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben. Ausgeschlossen sind öffentliche Einrichtungen und Zeitarbeitsfirmen (außer für das firmeneigene Personal).

Welche Zielgruppe?

Die Auszubildenden müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • sie müssen als Arbeitsuchende beim Arbeitsamt eingetragen sein (ob entschädigt oder nicht)
  • sie müssen in Belgien wohnen

Welcher Vertrag?

Es wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen zwischen dem Arbeitgeber, dem Arbeitsamt und dem Auszubildenden.

Nach Ablauf des Ausbildungsvertrags muss der Arbeitgeber den Auszubildenden in ein normales Arbeitsverhältnis übernehmen (Arbeitsvertrag), und zwar im Ausbildungsberuf und mindestens für die Dauer des Ausbildungsvertrags.

Die Dauer der Ausbildung darf nicht weniger als 4 Wochen und nicht mehr als 26 Wochen betragen.

Welche Bezahlung?

Der Arbeitgeber bezahlt dem Auszubildenden eine „Produktivitätsprämie“. Sie entspricht der Differenz zwischen dem steuerbaren Tariflohn im Ausbildungsberuf und dem Ersatzeinkommen des Auszubildenden (Arbeitslosenentschädigung oder Eingliederungseinkommen).

Welche sonstigen Bedingungen?

Der Arbeitgeber hat insbesondere folgende Pflichten:

  • er arbeitet ein Ausbildungsprogramm aus
  • er gewährleistet die Ausbildung und überträgt dem Auszubildenden keine Aufgaben, die nicht im Ausbildungsprogramm vorgesehen sind
  • er stellt dem Auszubildenden einen oder mehrere Tutoren zur Seite
  • er erfüllt die üblichen vertraglichen Verpflichtungen (Arbeitsunfallversicherung usw.)

Das Arbeitsamt hat insbesondere folgende Pflichten:

  • es stellt den Kontakt zwischen dem Arbeitgeber und dem Auszubildenden her
  • es wirkt an der Ausarbeitung des Ausbildungsprogramms mit und erkennt es an
  • es gewährleistet die pädagogische Begleitung und Aufsicht

Nähere Informationen erteilt der Dienst für Betriebsberatung.

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