Sind Sie Schul- oder Studienabgänger? Mit dem Ende der Schul- oder Ausbildungszeit beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Das Arbeitsamt ist dazu da, um Sie bei Ihrer Arbeitsuche zu unterstützen ...
Kontrolle des Suchverhaltens Mit Ihrer Eintragung als Arbeitsuchender erhalten Sie Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung. Gleichzeitig verpflichten Sie sich dazu, sich aktiv um Arbeit zu bemühen. Ihr Suchverhalten auf dem Arbeitsmarkt wird in regelmäßigen Abständen vom Kontrolldienst des Arbeitsamtes überprüft und bewertet.