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Was sind Ihre Rechte und Pflichten?

Was Sie von uns erwarten können

  • Unsere Berater/innen unterstützen Sie nach Kräften bei der Suche nach einer Arbeit, die Ihrer Qualifikation, Ihrer beruflichen Erfahrung und Ihrem Alter entspricht.
  • Wir informieren Sie im Rahmen unserer Zuständigkeit und auf Anfrage über alle Vorschriften, die Sie für die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit einhalten müssen.
  • Bei größeren Problemen bieten wir Ihnen angepasste Lösungen an, zum Beispiel in Form einer sozialen oder psychologischen Beratung.
  • Alle gemeinsamen Schritte beruhen auf klaren Vereinbarungen, die im Rahmen des Begleitplans schriftlich festgehalten werden.
  • Wir prüfen die Möglichkeit unterstützender Maßnahmen wie berufliche Ausbildungen, Praktika, Sprachenkurse, Eignungstests, Bewerbungstrainings usw. Bei Bedarf ermöglichen wir Ihnen, an einer Fortbildung teilzunehmen.
  • Wir garantieren, dass Ihre Daten gemäß der Gesetzgebung über den Schutz des Privatlebens vertraulich behandelt werden.
  • Während der Öffnungszeiten haben Sie kostenlos Zugang zu unseren offenen Kundenbereichen, wo Sie sich über Stellenangebote, Berufe, Unternehmen informieren und unsere verschiedenen Angebote im Bereich Bewerbungshilfe nutzen können.

Was wir von Ihnen erwarten

  • Sie suchen aktiv und aus eigenem Antrieb eine Arbeitsstelle.
  • Sie bewerben sich so schnell wie möglich auf Stellenangebote, die Sie von uns erhalten, und unterrichten uns über das Ergebnis Ihrer Bemühungen.
  • Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie Ihren Ansprechpartner auf jeden Fall noch vor dem festgelegten Datum, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann.
  • Wie oben erwähnt, bemühen sich unsere Berater/innen, eine Stelle zu finden, die Ihren Erwartungen entspricht. Sollte dies aufgrund der Arbeitsmarktlage nicht möglich sein, kann Ihnen jede zumutbare Arbeit angeboten werden (siehe weiter unten: Wann ist eine Arbeit zumutbar?).
  • Falls erforderlich nehmen Sie an einer beruflichen Ausbildung, Umschulung oder jeder anderen Maßnahme teil, die der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienlich ist. 

Wenn Sie in den oben erwähnten Fällen keine Bereitschaft zur Mitarbeit zeigen, ist das Arbeitsamt verpflichtet, das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM) zu informieren. Das kann einen (zeitweiligen) Verlust des Arbeitslosengelds zur Folge haben.

Wann ist eine Arbeit zumutbar?

Bei der Einschätzung der Zumutbarkeit einer Arbeit werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:

  • die Arbeitsbedingungen: Bezahlung, Sozialversicherung, Arbeitszeiten
  • die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
  • die Vereinbarkeit mit dem erlernten oder ausgeübten Beruf, dem Studium oder der Ausbildung (nur während der ersten sechs Monate der Arbeitslosigkeit)

Links
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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