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Was müssen Sie über die Eintragung wissen?

Eine verpflichtete Eintragung ist notwendig:

  • wenn Sie arbeitslos geworden sind und Arbeitslosengeld beantragen möchten 
  • wenn Sie Schul-, Lehr- oder Studienabgänger sind und keine vollzeitige Arbeit gefunden haben

Eine Eintragung kann auf freiwilliger Basis erfolgen:

  • wenn Sie arbeiten und mit der Hilfe des Arbeitsamts eine andere Stelle suchen möchten
  • wenn Sie bereits bei einer anderen Arbeitsverwaltung (Le Forem, VDAB, oder Actiris) verpflichtend eingetragen sind und freiwillig mit Unterstützung des Arbeitsamts der DG eine Stelle suchen möchten
  • wenn Sie wünschen, bestimmte Dienstleistungen des Arbeitsamts (z.B. Berufsorientierung, Vermittlung von Stellenangeboten, Informationen zu Stellensuche und Bewerbung) in Anspruch zu nehmen und Sie nicht bereits bei uns verpflichtend eingetragen sind

Wie müssen Sie sich eintragen?

  • Sie brauchen nur den Eintragungsbogen auszufüllen und einzureichen, entweder persönlich, per Post oder per E-Mail. Der Eintragungsbogen steht in Druckfassung und interaktiver Fassung als Download auf unserer Website zur Verfügung. Wenn Sie ihn nicht persönlich abgeben, fügen Sie bitte auch eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises oder Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei.
  • Achtung: eine Eintragung, die das Anrecht auf Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld eröffnen kann, muss persönlich vorgenommen werden (nicht telefonisch, per Post oder E-Mail).
  • Sobald Sie eingetragen sind, erhalten Sie eine Eintragungsbescheinigung. Diese müssen Sie bei Ihrer Zahlstelle einreichen, wenn Sie dort Geld beantragen (z.B. Arbeitslosengeld).
  • Jede Änderung Ihrer persönlichen Situation (Adresse, Arbeitsunfähigkeit, Studienbeginn, usw.) sollten Sie uns mitteilen. So bleibt Ihre Akte immer auf dem neuesten Stand. Die Mitteilung kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
  • Wenn Sie eine neue Arbeit haben, vergessen Sie bitte nicht, uns Folgendes mitzuteilen: Name des Arbeitgebers, ausgeübter Beruf, Anfangsdatum der Beschäftigung, Stundenzahl (Teilzeit oder Vollzeit), Arbeitsvertragsart (unbefristet, befristet, Interim).
  • Die Eintragung ist natürlich kostenlos.

Welche Dokumente sollten Sie bei einer persönlichen Eintragung mitbringen?

  • Bei einem Wohnsitz in Belgien: Ihren gültigen belgischen Personalausweis oder Ihre gültige belgische Aufenthaltserlaubnis und gegebenenfalls Arbeitserlaubnis;
    Bei einem Wohnsitz außerhalb Belgiens: Ihren gültigen Personalausweis und gegebenenfalls Arbeitserlaubnis.
  • Bei einer Ersteintragung: den vollständig ausgefüllten Eintragungsbogen mit detaillierten Angaben zu Ihrer schulischen und beruflichen Laufbahn;
    Für eine Wiedereintragung reicht ein vollständiger Lebenslauf.
  • In außergewöhnlichen Fällen auch zusätzliche Dokumente (wie zum Beispiel Leistungsexport PDU2/E303, Bluecard, und andere Dokumente).

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


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