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Fahrlehrer/in

(letzte Aktualisierung: April 2010)

Fahrlehrer/innen geben praktischen und theoretischen Unterricht im Führen von Fahrzeugen (PKW, LKW, Motorrad, Bus, …). Sie vermitteln ihren Schülern und Schülerinnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die nötig sind, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben.

0. Kurzbeschreibung

Kurzinfos zum Beruf

Kurze Tätigkeitsbeschreibung

Fahrlehrer/innen geben praktischen und theoretischen Unterricht im Führen von Fahrzeugen (PKW, LKW, Motorrad, Bus, …). Sie vermitteln ihren Schülern und Schülerinnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die nötig sind, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben.

Arbeitssituation

Fahrlehrer/innen haben bei ihrer Tätigkeit ständigen Kontakt mit Menschen. 

Der praktische Unterricht findet in der Regel als Einzelunterricht statt, meist befinden sich aber weitere Schüler/innen im Auto.  Der Unterricht findet im Sommer und Winter bei jedem Wetter statt. 

Der theoretische Unterricht wird zu festen Zeiten jeweils für eine Gruppe Fahrschüler/innen durchgeführt.

Fahrlehrer/innen arbeiten zu unregelmäßigen Arbeitszeiten, tagsüber, häufig aber auch am Abend.  Dabei müssen sie sich auch nach den zeitlichen Möglichkeiten der Fahrschüler/innen richten. 

Einsatzgebiete

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, als Fahrlehrer/in zu arbeiten: im praktischen Unterricht, im theoretischen Unterricht oder als Fahrlehrer/in für Schwerkraftfahrzeuge (LKW und Bus).

Fahrlehrer/innen arbeiten selbständig oder als Angestellte in Fahrschulen.

Aus- und Weiterbildung

Um Fahrlehrer/in zu werden, muss man das 21. Lebensjahr erreicht haben und – natürlich – im Besitz des Führerscheins sein. Außerdem muss man Besitzer eines beruflichen Eignungsdiploms sein. Diese Prüfungen werden durch den Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen (Service Public Fédéral Mobilité & Transport) organisiert.

Schlüsselfertigkeiten

  • gute Wahrnehmung
  • gutes Reaktionsvermögen
  • gutes mündliches Ausdrucksvermögen
  • guter Orientierungssinn
  • sehr gute Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung
  • Pädagogisches Geschick
  • technische Angaben zu Kraftfahrzeugen

Wichtige Fähigkeiten

  • ausgeglichenes Auftreten und Verhalten
  • Geduld
  • Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit
  • Kontaktbereitschaft
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Höfliches Verhalten
  • Taktgefühl und Diskretion

1. Aufgaben und Tätigkeiten

Die Aufgaben, Arbeitsmöglichkeiten, Tätigkeiten sowie Arbeitsmittel und Objekte

Aufgaben

Fahrlehrer/innen geben praktischen und theoretischen Unterricht im Führen von Fahrzeugen (PKW, LKW, Motorrad, Bus …). Sie vermitteln ihren Schülern und Schülerinnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die nötig sind, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben.

Autos, LKWs, Motorräder – hunderte Fahrzeuge sind täglich auf den Straßen unterwegs: das Fahren ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Wer aber sein Fahrzeug nicht sicher beherrscht oder die Verkehrsregeln nicht kennt oder beachtet, bringt seine Mitmenschen in Gefahr. Deshalb bereiten Fahrlehrer/innen ihre Schüler/innen auf die Führerscheinprüfung und die Teilnahme am Straßenverkehr vor. Sie tragen also viel Verantwortung. Deshalb können sie nicht nur gut Auto oder LKW fahren, sondern auch gut mit Menschen umgehen und ihnen die richtigen Verhaltensregeln erklären.

Im theoretischen Unterricht bereiten sie ihre Schüler/innen auf die theoretische Führerscheinprüfung vor. Dabei erklären sie ihnen die Regeln und Gefahren des Straßenverkehrs. Fahrlehrer/innen erläutern, wie man sich im Verkehr richtig verhält und welche Folgen es haben kann, wenn man gegen die Verkehrsvorschriften verstößt. Sie erklären, wie Kraftfahrzeuge technisch funktionieren und wie man sie versichern muss.

Lenken, kuppeln, schalten – was ein erfahrener Autofahrer tut, ohne darüber nachzudenken, will erst gelernt sein. Im praktischen Unterricht üben Fahrlehrer/innen mit den Schülern und Schülerinnen, ein Fahrzeug zu beherrschen und sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Sicheres Bremsen, korrektes Einparken, ein Motorrad auf verschiedenen Straßenbelägen beherrschen… all das zeigen Fahrlehrer/innen ihren Schüler/innen. Auf Übungsfahrten lernen die Fahrschüler/innen auch, sich dem Verkehr anzupassen und richtig auf die anderen Verkehrsteilnehmer zu reagieren. In der Stadt, auf der Landstraße oder auf der Autobahn – all das muss trainiert werden, denn jede Situation erfordert andere Kenntnisse und Reaktionen.

Arbeitsmöglichkeiten

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, als Fahrlehrer/in zu arbeiten: im praktischen Unterricht, im theoretischen Unterricht oder als Fahrlehrer/in für Schwerkraftfahrzeuge (LKW und Bus).

Fahrlehrer/innen arbeiten selbständig oder als Angestellte in Fahrschulen.


Tätigkeiten

  • Theoretische Ausbildung
    • Unterrichtsstoff methodisch-didaktisch aufbereiten und sachgerecht vermitteln
    • Vorschriften über das Verhalten im Straßenverkehr und den Betrieb von Kraftfahrzeugen erläutern
    • Straßenverkehrsordnung erklären
    • Über Gefahren des Straßenverkehrs reden
  • Praktischer Fahrunterricht
    • Fahrmanöver (Einparken, rückwärts fahren, ..) üben
    • Fahrzeugbedienung und Fahrzeugbeherrschung auf verkehrsarmen Straßen üben
    • Fahrweise an Verkehrsströme anpassen
    • Einzelne Lernschritte unter Berücksichtigung beobachteter Schwächen wiederholen
    • Ausbildungsfahrten auf Landstraßen, in der Stadt und auf der Autobahn durchführen
    • Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer/innen bzw. eigener Gefährdung durch Betätigung der Doppelbedienungseinrichtung eingreifen
    • Einschätzung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Fahrschülers bzw. der Fahrschülerin, bzgl. deren Fähigkeit, die Fahrlizenz zu bestehen
  • zur Prüfung vorstellen
    • entscheiden, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten der Fahrschüler/innen den Anforderungen der Fahrprüfung entsprechen
    • Fahrschüler/innen bei der Prüfungsfahrt begleiten
  • Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
    • Anzahl der geleisteten Stunden aufschreiben
    • Ausfüllen der Bewertungskarten
    • Fahrschüler/innen über Terminänderungen unterrichten

Arbeitsmittel und Objekte

  • Anschauungs- und Lehrmaterial
  • Speziell ausgerüsteter Fahrschul-PKW oder –LKW
  • Terminkalender

2. Anforderungen

Körperliche Merkmale - Persönlichkeitsmerkmale - Arbeitssituation

Körperliche Merkmale

  • gutes Reaktionsvermögen
  • normales Sehvermögen, auch korrigiert
  • voll belastbares Herz- und Kreislaufsystem
  • seelische und nervliche Ausgeglichenheit

Persönlichkeitsmerkmale

Nötige Fähigkeiten

  • gute Wahrnehmung
  • gutes Reaktionsvermögen
  • gutes mündliches Ausdrucksvermögen
  • guter Orientierungssinn
  • sehr gute Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung
  • Pädagogisches Geschick
  • technische Angaben zu Kraftfahrzeugen

Eigenschaften

  • ausgeglichenes Auftreten und Verhalten
  • Geduld
  • Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit
  • Kontaktbereitschaft
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Höfliches Verhalten
  • Taktgefühl und Diskretion

Interessen

  • Neigung zu pädagogisch-anleitender Tätigkeit
  • Interesse an Technik

Arbeitssituation

Fahrlehrer/innen haben bei ihrer Tätigkeit ständigen Kontakt mit Menschen.

Der praktische Unterricht findet in der Regel als Einzelunterricht statt, meist befinden sich aber weitere Schüler/innen im Auto. Der Unterricht findet im Sommer und Winter bei jedem Wetter statt.

Der theoretische Unterricht wird zu festen Zeiten jeweils für eine Gruppe Fahrschüler/innen durchgeführt.

Fahrlehrer/innen arbeiten zu unregelmäßigen Arbeitszeiten, tagsüber, häufig aber auch am Abend. Dabei müssen sie sich auch nach den zeitlichen Möglichkeiten der Fahrschüler/innen richten.

3. Ausbildung / Studium

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in Belgien und in Deutschland

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in Belgien

Um Fahrlehrer/in zu werden , muss man das 21. Lebensjahr erreicht haben und – natürlich – im Besitz des Führerscheins sein. Außerdem muss man Besitzer eines beruflichen Eignungsdiploms sein. Diese Prüfungen werden durch den Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen (Service Public Fédéral Mobilité & Transport) organisiert.

Vor Prüfungsbeginn muss der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin eine ärztliche Untersuchung gemacht haben und ein Führungszeugnis abgegeben haben.

Es gibt 5 Prüfungen (jeweils unterteilt in einen schriftlichen und mündlichen Teil, einem Praktikum in einer Fahrschule und einer praktischen Prüfung):

  • Prüfung I: berechtigt zum Fahrschuldirektor
  • Prüfung II: Fahrlehrer/in für den praktischen Unterricht
  • Prüfung III: Fahrlehrer/in für den theoretischen Unterricht
  • Prüfung IV: Fahrlehrer/in für Motorrad
  • Prüfung V: Fahrlehrer für Schwerkraftfahrzeuge

Weitere Informationen gibt die Fédération des Auto-écoles agréées (FAA).

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in Deutschland

Fahrlehrer/in ist eine staatlich anerkannte, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung für einen Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen (technischer Lehrberuf). Um den Beruf auszuüben, braucht man die Fahrlehrerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz. Ausgebildet und geprüft wird nach einer bundesweit geltenden Ausbildungs- bzw. Prüfungsordnung auf Basis dieses Fahrlehrergesetzes.

Die Fahrlehrerlaubnis kann für die Klassen A (Krafträder), BE (Pkw), CE (Lkw) und DE (Busse) erworben werden.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer bzw. zur Fahrlehrerin mit der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE dauert in der Regel 10 Monate, davon fünfeinhalb Monate an einer Fahrlehrerausbildungsstätte und viereinhalb Monate in einer Ausbildungsfahrschule.

Die Ausbildung für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A dauert zusätzlich einen Monat, für den der Klasse CE bzw. DE zwei bis drei Monate.

Verschiedene Fahrlehrerausbildungsstätten bieten die Möglichkeit, die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE, CE bzw. DE in einem kompakten Lehrgang zu erwerben. In diesem Fall erhöht sich die Ausbildungsdauer um einen Monat für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A und um zusätzliche zwei Monate für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE bzw. DE.

Links
Kontakte

FÖD Mobilität und Transportwesen
Cellule d’appui auprès du Président du Comité de Direction
Rue du Progrès 56
1210 Bruxelles
Tel.: +32 2 2773405
Email: [email protected]
http://www.mobilit.fgov.be

4. Weiterbildung und Spezialisierung

Weiterbildungsmöglichkeiten in Belgien und in Deutschland

Weiterbildungsmöglichkeiten in Belgien

Da sich im Verkehrswesen immer wieder Veränderungen ergeben, müssen sich Fahrlehrer/innen weiterbilden.

Durch Lehrgänge, Seminare und Kurse zu Themen wie Sicherheitstraining, Verkehrspsychologie oder Straßenverkehrsrecht können sie ihre Kenntnisse an die neuesten Entwicklungen anpassen.

 

Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland

Da sich im Verkehrswesen immer wieder Veränderungen ergeben, müssen sich Fahrlehrer/innen weiterbilden.

Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen bietet sich eine Reihe fachspezifischer Weiterbildungen, die gleichzeitig die Grundlage für einen beruflichen Aufstieg bilden können. Häufig ist neben dem Berufsabschluss auch entsprechende praktische Berufserfahrung erforderlich, für Hochschulbildungsgänge die Hochschulzugangsberechtigung.

In allen Bundesländern gibt es mittlerweile Möglichkeiten, besonders qualifizierten Berufstätigen ohne Hochschulzugangsberechtigung den Zugang zum Studium zu ermöglichen. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt.

Informationen zum Weiterbildungsangebot in Deutschland finden Sie im Internet (KursNet).

Links

5. Verwandte Berufe

Verwandte Berufe

6. Sonstige Informationsquellen

Hinweise zu Literatur und Medien, Internet- und Kontaktadressen

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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