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Krankenpfleger/in

(letzte Aktualisierung: Juli 2008)

Krankpfleger/innen betreuen, beobachten und pflegen Patienten in stationären Einrichtungen oder ambulant.  In der Grund- und Behandlungspflege waschen und betten sie Patienten, wechseln Verbände oder verabreichen nach ärztlicher Anordnung Medikamente. Darüber hinaus assistieren Krankenpfleger/innen bei ärztlichen Untersuchungen oder operativen eingriffen, bedienen und überwachen medizinische Apparate und begleiten Ärzte bzw. Ärztinnen auf Visite.

1. Aufgaben und Tätigkeiten

Die Aufgaben, Arbeitsmöglichkeiten, Tätigkeiten sowie Arbeitsmittel und Objekte

Aufgaben

Krankenpfleger/innen sind zuständig für die Organisation, Planung und Durchführung der Pflege der Patienten. Diese kann vorbeugend, heilend, rehabilitativ[1] oder palliativ[2] sein. Ihre Aufgabe ist es, den Gesundheitszustand in psychischer, körperlicher und sozialer Hinsicht zu beobachten, zu erkennen und fest zu stellen. Die Pflege, die dem Patienten zuteil wurde, muss ständig bewertet werden, um ihm die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen.

Der Krankenpfleger / die Krankenpflegerin ist das Bindeglied eines multidisziplinärenTeams. Sie handeln in Zusammenarbeit mit den Ärzten und den Heilhilfsberufen (Ergotherapeuten, Logopäden, Kinesitherapeuten usw.). Sie wirken bei der Erstellung der Diagnose durch den Arzt mit und führen die verordnete Behandlung aus. Außerdem sind sie Vermittler zwischen den Ärzten, dem Patienten und den Angehörigen.

In dieser Hinsicht haben sie auch einen psycho-sozialen Auftrag: sie informieren den Patienten und seine Familie bezüglich seiner Pflege und erklären ihm diese wenn nötig. Krankenpfleger/innen begleiten den Menschen häufig in einer schwierigen Lebensphase. Sie haben immer ein Ohr für die Sorgen und Nöte ihrer Patienten. Sie hören ihnen zu und unterstützen sie. Krankenpfleger/innen sorgen für die Behaglichkeit und das Wohlergehen des Patienten. Sie unterstützen den Patienten, seine Selbständigkeit zu wahren, oder ihm diese soweit als möglich zurückzugeben. Sollte der Patient die Tätigkeiten des täglichen Lebens selbst mit der Hilfe des Krankenpflegers, bzw. der Krankenpflegerin nicht mehr meistern können, übernehmen diese z.B.das Essen reichen, Waschen, Anziehen, …

Sie betreuen Patienten auch ambulant. Dabei besuchen sie diese zu Hause, führen ärztlich verordnete Fachleistungen aus, helfen bei Verrichtungen des täglichen Lebens, ermitteln Patientendaten und leisten moralischen Beistand.

Krankenpflege beinhaltet auch Gesundheitspflege, das heißt die Förderung des Bewusstseins für gesunde Lebensweise. Die Präventionsarbeit des Krankenpflegers oder der Krankenpflegerin besteht in der Aufklärung und Früherkennung von Krankheiten und der Vermeidung von Krankheit beziehungsweise Rückfällen.

Krankenpfleger/innen haben auch die Aufgabe, die Begleitung von Sterbenden und Menschen im Trauerprozess zu gewährleisten.

Zudem übernehmen Krankenpfleger/innen administrative Arbeiten: sie führen Patientenakten, planen Untersuchungstermine, verwalten den Arzneibestand auf der Station und sorgen dafür, dass jedem Patient die richtige Diät zukommt.

Sie sind Ansprechpartner für Krankenpflegerschüler/innen während der praktischen Ausbildung, von Pflegehilfskräften sowie von jungen Leuten, die ein Praktikum absolvieren.

Krankenpfleger/innen delegieren die Aktivitäten von Pflegehelfern bzw. Pflegehelferinnen.

Arbeitsmöglichkeiten

Krankenpfleger/innen können im Krankenhaus oder außerhalb von diesem arbeiten.

Im Krankenhaus haben sie die Wahl zwischen verschiedenen Abteilungen: Chirurgie, Innere, Geriatrie, Entbindung, Pädiatrie, Notaufnahme, Intensivpflege, medizinisch-technische Abteilungen (Operationssaal, Untersuchungsräume), Psychiatrie, Palliativpflege oder Onkologie. Ob das Krankenhaus diese Abteilungen führt, hängt von seiner Größe ab.

Außerhalb des Krankenhauses gibt es folgende Arbeitsbereiche:

  • Ambulante Pflege
    • Hauskrankenpflege
  • Altenpflege
    • Altenwohnheim
    • Altenpflegeheim
  • Prävention und Beratung
    • PMS-Zentren
    • Organisationen für Gesundheitsvorsorge und –erziehung
    • Säuglingsvorsorge (Dienst für Kind und Familie)
    • Krankenkassen
    • Arbeitsmedizin
    • Rotes Kreuz
    • Unternehmen (Unfallverhütung und erste Hilfe)
  • Begleitung und Betreuung
    • Kinderkrippen
    • Hausbetreuung für ältere Personen
    • Private und öffentliche Institutionen für Personen mit einer Behinderung
    • Abteilung Jugendschutz des Gerichts
    • Kinderheim
    • Kurort – Rehabilitation
    • Öffentliches Sozialhilfezentrum
    • Beschütztes Wohnen
    • Rehabilitationszentren, Zentren für Schwerstverbrannte
    • Psychiatrische Klinik
  • Entwicklungshilfe und Sozialbegleitung
    • Humanitäre Organisationen (UNICEF, Ärzte ohne Grenzen)
    • Gefängnis


Tätigkeiten

  • Maßnahmen der Behandlungspflege, der speziellen Pflege und (Pflege-)Maßnahmen in besonderen Situationen durchführen
    • Patientendaten ermitteln (Patienten nach Operationen oder Therapien hinsichtlich Aussehen, Appetit, Schlaf, Bewusstseinslage u.a. beobachten; Temperatur, Blutdruck, Puls, Körpergewicht messen)
    • körperliche, seelische und soziale Bedürfnisse und Probleme der Patienten erkennen und beurteilen
    • ärztliche Verordnungen ausführen, z.B. Medikamente verabreichen
    • Wunden versorgen, Verbände und Schienen anlegen
    • Punktionen, Infusionen, Transfusionen, Blutentnahmen, Spülungen durchführen bzw. dabei helfen
    • physikalische Maßnahmen durchführen, z.B. medizinische Bäder, Inhalationen, Bestrahlungen
    • Patienten auf diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen vorbereiten und während solcher Maßnahmen betreuen (z.B. bei Röntgenuntersuchungen, Funktionsüberprüfungen, Operationen)
    • Nachtwachen durchführen
    • bei Notfällen helfen,
    • Schwerstkranke und Bewusstlose pflegen
    • Patienten in Fachabteilungen pflegen und betreuen
    • Sterbende begleiten und pflegen, Verstorbene versorgen
  • bei pflegebedürftigen Personen Maßnahmen der Grundpflege durchführen
    • bei der Körperpflege und Verrichtungen des täglichen Lebens helfen, z.B. beim Waschen oder Baden, beim Haarewaschen, beim Aufstehen und Gehen
    • Patienten betten und lagern; ggf. Lagerungshilfsmittel anwenden, vorbeugende Maßnahmen gegen Dekubitus oder Thrombose (Verschluss eines Blutgefäßes) ergreifen
    • Patienten mit Nahrung versorgen und ggf. bei der Nahrungsaufnahme helfen
  • mit Ärztinnen/Ärzten oder anderen Heilhilfsmedizinern zusammenarbeiten
    • an Visiten und Besprechungen teilnehmen
    • ärztliche Verordnungen registrieren
    • Untersuchungen, Operationen und andere Maßnahmen vorbereiten
    • bei ärztlichen Maßnahmen assistieren, z.B. bei operativen Eingriffen
  • Pflegemaßnahmen planen, koordinieren, anpassen, dokumentieren und sichern
    • Pflegebedarf der Patienten ermitteln
    • Pflege- und Behandlungsprozesse in Zusammenarbeit mit anderen (z.B. medizinischen, therapeutischen) Fachkräften koordinieren
    • Pflegemaßnahmen und Beobachtungen dokumentieren
    • Erkenntnisse den zuständigen Fachkräften mitteilen
    • in der Patientenaufnahme mitwirken
    • Pflegeüberleitung zwischen verschiedenen Pflegeeinrichtungen sowie zwischen Klinik und häuslicher Pflege organisieren
    • bei Konzepten und Maßnahmen der Qualitätssicherung mitwirken
  • Organisieren und Verwalten
    • Pflegeberichte schreiben
    • pflegedienstbezogene Abrechnungs-, Organisations- und Verwaltungsarbeiten unter Anwendung des jeweiligen Krankenhausinformationssystems erledigen
    • Essensbestellungen und Materialanforderungen ausfüllen, Materialbestand überwachen
    • Arzneimittel nach Vorschriften verwalten
    • Patienteneigentum und ggf. -nachlässe versorgen
    • bei der Durchführung hygienischer und seuchenhygienischer Maßnahmen einschließlich Sterilisation und Desinfektion mithelfen
  • Patienten und Angehörige beraten, anleiten
    • in Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation mitwirken, insbesondere Patienten und Angehörige über gesundheitsfördernde Verhaltensweisen informieren und zur Selbsthilfe anleiten
    • bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit im medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegeversicherung mitwirken
    • Krankenkassen über die Nutzung von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln informieren
    • bei der behindertengerechten Einrichtung bzw. der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen beraten
  • individuelle psychosoziale Hilfestellung leisten
    • Vertrauensverhältnisse aufbauen
    • zuhören und moralischen Beistand leisten
    • Patienten und Angehörige informieren

Arbeitsmittel und Objekte

  • Medizinische Instrumente
  • Pflegematerial
  • Medizinisch-technisches Material
  • Schutzkleidung (Handschuhe, Kittel, Mundschutz …)
  • Büromaterial
  • PC


[1] Wiederherstellung und Wiedererlangung verloren gegangener körperlicher Funktionen und Fähigkeiten.

[2] Krankheits-, schmerzlindernd, aber nicht die Krankheitsursache beseitigend (mit Palliativoperation oder palliativen Mitteln).

2. Anforderungen

Körperliche Merkmale - Persönliche Merkmale - Arbeitssituation

Körperliche Merkmale

  • Geschicklichkeit, präzise und sichere Bewegungen
  • Körperliche Widerstandsfähigkeit
  • Ausreichende Körperkraft
  • Gute Kondition
  • Psychische und emotionale Stabilität
  • Sehen – Hören – Riechen – Fühlen

Persönlichkeitsmerkmale

Nötige Fähigkeiten

  • Gute Beobachtungsgabe
  • Zuhören können
  • Flexibilität, Anpassungsvermögen und Vielseitigkeit
  • Organisationssinn
  • Entscheidungen treffen
  • Prioritäten setzen
  • Verschiedene Aufgaben gleichzeitig erledigen
  • Dinge relativieren
  • Im Team arbeiten

Eigenschaften

  • Diskretion im Umgang mit vertraulichen Daten
  • Einfühlungsvermögen
  • Freundlichkeit
  • Geduld
  • Hygienebewusstsein
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Psychische Widerstandsfähigkeit, Charakterstärke und geistiges Gleichgewicht
  • Belastbarkeit
  • Respekt der Mitmenschen
  • Selbständigkeit
  • Sorgfalt
  • Stressbeständigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Verantwortungsgefühl

Interessen

  • Interesse für die Mitmenschen
  • Technisches Interesse
  • Wissenschaftliches Interesse
  • Sich für andere einsetzen
  • Neigung zu helfender und betreuender Arbeit

Arbeitssituation

Krankenpfleger/innen arbeiten in einem multidisziplinären Team mit Pflege- und therapeutischen Fachpersonal, Ärzten und Sozialassistenten.

In Krankenhäusern wird im Schichtdienst (24 Stunden) gearbeitet. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten: entweder arbeitet man in 2 bis 3 Schichten im wöchentlichen Wechsel (morgens, nachmittags und von Zeit zu Zeit nachts), oder man leistet nur Nacht- oder Tagesarbeit. Gelegentlich arbeiten Krankenpfleger/innen auch in einem getrennten Dienst. Die Dienste müssen auch an Sonn- und Feiertagen besetzt sein. Krankenpfleger/innen müssen in unvorhergesehenen Situationen auch Überstunden leisten. Wenn sie z.B. gerade bei einer Operation assistieren, können sie nicht alles stehen und liegen lassen und nach Hause gehen.

Wegen häufiger Personalwechsel im Schichtdienst muss jede Maßnahme genau dokumentiert werden. Nur so wissen die Kollegen und Ärzte der nächsten Schicht, was zu tun ist.

Selbständige Krankenpfleger/innen in der Hauskrankenpflege organisieren sich die Arbeit selber; der Stundenplan variiert je nach Arbeitsaufwand. Krankenpfleger/innen benötigen ein Fahrzeug.

Die Arbeit wird meist im Stehen verrichtet, Krankenpfleger/innen machen viele Gänge und haben schwere Lasten zu tragen. Ihre Arbeit ist sehr vielseitig – von Aufgaben mit großem Körpereinsatz bis hin zu Verwaltungstätigkeiten.

Regelmäßige medizinische Untersuchungen und Impfungen sind Pflicht. Strenge Hygienemaßnahmen sind manchmal notwendig, um Ansteckungsrisiken zu vermeiden (Hepatitis, AIDS,…). Bei der Pflege stehen sie in unmittelbarem körperlichem Kontakt mit Patienten. Der Umgang mit Körperausscheidungen, unangenehmen Gerüchen und der Anblick von Verletzungen und Blut gehören zum Arbeitsalltag.
Bei Schwangerschaft wird die Krankenpflegerin vom Dienst beurlaubt.

Dieser Beruf verlangt ein hohes ethisches Bewusstsein, strenge Hygiene- und Sicherheitsregeln sind zu respektieren.

3. Ausbildung / Studium

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in Belgien und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Anerkennung und Gleichstellung der Diplome

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in Belgien

Möglich sind folgende Ausbildungen:

  • Hochschulunterricht von kurzer Studiendauer (Bachelor) in Pflege- und therapeutischen Fachberufen
  • berufsbildender ergänzender Sekundarunterricht (Brevet – 3 Jahre))
  • schulexterner Prüfungsausschuss (in der DG nur für Brevetdiplom)

Informationen für die Französischsprachige Gemeinschaft erteilt der Service d’information sur les études et les professions (SIEP), weitere Informationen zum Unterrichtswesen in der Französischsprachigen Gemeinschaft finden Sie im Internet.

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Hochschulunterricht von kurzer Studiendauer (Bachelor) in Pflege- und therapeutischen Fachberufen

Dieses Studium führt zum Berufstitel des Bachelor in Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften.

Es eröffnet den Zugang zu verschiedenen Zusatzqualifikationen (siehe Kapitel 4).

Zulassungsbedingungen

Studenten müssen Inhaber eines der folgenden Diplome sein:

  • beglaubigtes Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts (Abitur)
  • Inhaber des „Brevet in Krankenpflege“ (für das Brückenstudium)

Desweiteren muss eine medizinische Akte mit einer Impfbescheinigung und einem Attest über die körperliche Eignung zum Beruf, welches nicht älter als 3 Monate ist, eingereicht werden.

Studienort

Autonome Hochschule in der DG

Inhalt

Die Kursprogramme der 3 Studienjahre sind auf der Internetseite der Autonomen Hochschule in der DG zu finden.

Besonderheiten

Nach Abschluss des 1. Studienjahres kann der Student bzw. die Studentin als Pflegehelfer arbeiten bzw. föderal als Pflegehelfer registriert werden.

 

Ergänzender berufsbildender Sekundarunterricht (Brevet)

Die Schüler erhalten das Brevet in Krankenpflege.

Das Brevet bietet einen Zugang zu den besonderen beruflichen Qualifikationen (s. Kapitel 4) sowie zum Brückenstudium zum Bachelor der Krankenpflegewissenschaften.

Zulassungsbedingungen
  • erfolgreicher Abschluss des 6. berufsbildenden Sekundarjahres
  • bestandene Vorprüfungen vor dem Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Zulassung zum ergänzenden beruflichen Sekundarunterrichts.

Des weiteren muss eine medizinische Akte mit einer Impfbescheinigung und einem Attest über die körperliche Eignung zum Beruf, welches nicht älter als 3 Monate ist, eingereicht werden.

Studienort

Autonome Hochschule in der DG

Inhalt

Die Kursprogramme der 3 Studienjahre sind auf der Internetseite der Autonomen Hochschule in der DG zu finden.

Besonderheiten

Nach Abschluss des 1. Studienjahres kann der Student bzw. die Studentin als Pflegehelfer arbeiten bzw. föderal als Pflegehelfer registriert werden.

 

Vorbereitung auf Abitur oder Krankenpflege – Animator für Kindergemeinschaften

Die Hochschule organisiert ein Vorbereitungsjahr, in dem Schüler auf die Prüfungen zum schulexternen Erwerb eines berufsbildenden Abiturs vorbereitet werden.

Dieser Unterricht bereitet zudem auf die Vorprüfung zwecks Zulassung zum Krankenpflegestudium auf ergänzender berufsbildender Sekundarschulebene vor. Das vollzeitige Unterrichtsprogramm bereitet auf die Prüfungen vor dem schulexternen Prüfungsausschuss der DG vor.

Zulassungsbedingungen
  • Mindestens über den Abschluss der Unterstufe des Sekundarunterrichts oder des 4. Jahres des berufsbildenden Unterrichts verfügen
  • Das 18. Lebensjahr erreicht haben
Studienort

Autonome Hochschule in der DG

Besonderes

Aufgrund der beschränkten Anzahl Plätze (max. 24 Schüler) in diesem Vorbereitungsjahr wird erst nach einer Probezeit von einem Monat (September) über die definitive Einschreibung entschieden.

Anerkennung und Gleichstellung der Diplome

Für die Gleichstellung und Anerkennung von schulischen Abschlüssen (vom Primarschulabschluss bis zum Universitätsabschluss) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Ministerium zuständig. Dort sind auch weitere Informationen zu diesem Thema erhältlich.

Links
Kontakte

AHS - Autonome Hochschule in der DG
Fachbereich Bildungswissenschaften
Monschauer Straße 57
4700 Eupen
Tel.: +32 87 590500
Fax: +32 87 556546
Email: [email protected]
http://www.ahs-dg.be

4. Weiterbildung und Spezialsierung

Weiterbildungsmöglichkeiten in Belgien und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Weiterbildungsmöglichkeiten in Belgien

Durch ein Abkommen in 2000 zwischen den Unterrichtsministern und dem föderalen Gesundheitsminister wurden die Fortbildungsmöglichkeiten der brevetierten Krankenpfleger/inneneingeschränkt. Ihre Möglichkeiten zur Weiterbildung beschränken sich auf die besonderen beruflichen Qualifikationen.

Hochschulunterricht (Fachtitel)

Diese Weiterbildungen sind ausschließlich für Krankenpfleger/innen mit Bachelordiplom und dauern jeweils 1 Jahr.

  • Fachkrankenpfleger für Pädiatrie und Neonatologie
  • Fachkrankenpfleger für Geistesgesundheit und Psychiatrie
  • Fachkrankenpfleger für Volksgesundheit
  • Fachkrankenpfleger für Geriatrie
  • Fachkrankenpfleger für Intensiv- und Notfallpflege
  • Fachkrankenpfleger für Onkologie
  • Fachkrankenpfleger für bildgebende Diagnoseverfahren
  • Fachkrankenpfleger für Stomatherapie und Wundpflege
  • Fachkrankenpfleger für Operations- und Instrumentierassistenz
  • Fachkrankenpfleger für Perfusionstechnik
  • Fachkrankenpfleger für Anästhesiologie

Besondere berufliche Qualifikation

Diese Weiterbildungen sind für Krankenpfleger/innen mit Bachelordiplom und mit Brevetdiplom zugänglich. Die Kurse gehen jeweils über 150 Unterrichtseinheiten.

  • Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in den Bereichen Geistesgesundheit und Psychiatrie
  • Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in den Bereichen Geriatrie
  • Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in den Bereichen Wundpflege
  • Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in den Bereichen Palliativpflege
  • Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in den Bereichen Diabetolgie
  • Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in den Bereichen Schmerzevaluierung und Schmerzbehandlung

Weiterbildungsmöglichkeiten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Weiterbildungen der KPVDB

Die Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien VoG (KPVDB) organisiert regelmäßig verschiedene Weiterbildungen. Einige Beispiele im Jahr 2008 sind:

  • Wiederbelebung
  • Basale Kommunikation: Aufbaukurs für Grundkurs Basale Stimulation
  • Wechsel des suprapubischen Katheters und der Gastrostomiesonde
  • Zusatzausbildung Geriatrie
  • Strukturierte Automieprogramme

Das aktuelle Ausbildungsangebot finden sie auf den Internetseiten des KPVDB.

Links
Kontakte

KPVDB - Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien VoG
Hillstraße 5
4700 Eupen
Tel.: +32 87 554888
Fax: +32 87 556150
Email: [email protected]
http://www.kpvdb.be

5. Verwandte Berufe

Verwandte Berufe

  • Familienhelfer/in
  • Hebamme
  • Logistikassistent/in im Krankenhaus
  • Pflegehelfer/in
Links

6. Sonstige Informationsquellen

Hinweise zu Literatur und Medien, Internet- und Kontaktadressen

Hinweise zu Literatur und Medien, Internet- und Kontaktadressen

Links
Dokumente und Downloads
Comment devenir infirmier ? (pdf 0,83 MB)
Parcours d'études et mesures de soutien
(Une publication de l'asbl FE.BI)
Kontakte

KPVDB - Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien VoG
Hillstraße 5
4700 Eupen
Tel.: +32 87 554888
Fax: +32 87 556150
Email: [email protected]
http://www.kpvdb.be

7. Berufsfilme

Berufsfilme

Filme zum Beruf

Hier findet ihr Links zu Filmen über den Beruf Krankenpfleger:

Berufenet der Bundesagentur für Arbeit (Deutschland)

Berufsinformation des VDAB (Belgien - auf Niederländisch)

Berufsinformation von Pôle Emploi (Frankreich - auf Französisch)

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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