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Die Organisation des Arbeitsamtes

Das Arbeitsamt ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung mit Verwaltungsautonomie.

Die Aufsicht über die Geschäftsführung wird von einem Verwaltungsrat ausgeübt. Letzterer setzt sich zusammen aus Vertretern der Sozialpartner, der Gemeinden, des Unterrichtswesens, öffentlicher und privater Ausbildungsträger und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Leitung des Arbeitsamtes liegt in den Händen des Geschäftsführenden Direktors. Für die Dauer einer Legislaturperiode (5 Jahre) wird zwischen der Regierung und dem Arbeitsamt ein Geschäftsführungsvertrag abgeschlossen, in dem Aufgaben und Mittel vereinbart werden.

 

Dokumente und Downloads
Dekret zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der DG (pdf 0,04 MB)
17. Januar 2000 - Dekret zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Belgisches Staatsblatt vom 24. März 2000)
Dekret zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der DG - Koordinierte Fassung (pdf 0,11 MB)
17. Januar 2000 - Dekret zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Belgisches Staatsblatt vom 24. März 2000)
Koordinierte Fassung (25. Mai 2009)
Kurzdarstellung des Arbeitsamtes der DG (pdf 1,14 MB)
Stichwortsuche
Weitere Links
DGstat - das Statistikportal der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
LFA - Föderales Arbeitslosenamt in Belgien
DGlive - Portal der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens


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