
Die Organisation des Arbeitsamtes
Das Arbeitsamt ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung mit Verwaltungsautonomie.
Die Aufsicht über die Geschäftsführung wird von einem Verwaltungsrat ausgeübt. Letzterer setzt sich zusammen aus Vertretern der Sozialpartner, der Gemeinden, des Unterrichtswesens, öffentlicher und privater Ausbildungsträger und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Die Leitung des Arbeitsamtes liegt in den Händen des Geschäftsführenden Direktors. Für die Dauer einer Legislaturperiode (5 Jahre) wird zwischen der Regierung und dem Arbeitsamt ein Geschäftsführungsvertrag abgeschlossen, in dem Aufgaben und Mittel vereinbart werden.
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