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Auswirkungen der 6. Staatsreform im Beschäftigungsbereich

Am 1. Juli 2014 ist die 6. Staatsreform in Kraft getreten. Dies hat u. a. zur Folge, dass verschiedene Beschäftigungsmaßnahmen vom Föderalstaat an die Regionen gingen. Nach einer Übergangsperiode nehmen seit dem 1. April 2015 die Regionen die Verwaltung von folgenden Maßnahmen wahr:

  1. Bezahlter Bildungsurlaub: Er bietet den Arbeitnehmern die Möglichkeit, verschiedenen anerkannten Weiterbildungen außerhalb des Arbeitsplatzes zu folgen. Die Arbeitnehmer erhalten während der Weiterbildung weiterhin ihr Gehalt. Nach der Weiterbildung kann der Arbeitgeber einen Antrag beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen, um eine Entschädigung zu erhalten. Seit dem 1.1.2016 ist der Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständig: www.dglive.be
  2. Zielgruppenermäßigung für Tutoren: Der Arbeitgeber, der einem Jugendlichen eine berufliche Ausbildung bzw. ein Praktikum ermöglicht, kann eine Senkung der Arbeitgeberabgaben zur sozialen Sicherheit (LSS-Ermäßigung) beantragen: siehe Link
  3. Ausbildungsfonds Dienstleistungsschecks: Anerkannte Dienstleistungsscheckunternehmen können die Kosten der Weiterbildungen der DLS-Arbeitnehmer zurückerstattet bekommen.
  4. Berufserfahrungsfonds: Dieser Fonds ermöglicht dem Arbeitgeber, die Qualität des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse seines Arbeitnehmers anzupassen. Der Arbeitnehmer muss mindestens 45 Jahre alt sein.

 

Für die Bürger und Betriebe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bedeutet dies, dass seit dem 1. April 2015 das wallonische FOREM für Anträge und Aktenverwaltung in diesen vier Maßnahmen zuständig ist.

Weitere Informationen in deutscher Sprache erhalten Sie unter der kostenlosen Rufnummer der Wallonischen Region 1719 (oder 1718 in französischer Sprache).

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