Deutsch  Français  Home Kontakt Sitemap Login

Die Begleitung der Arbeitslosen zur Aktivierung ihres Suchverhaltens

Eingetragene Arbeitsuchende haben Anrecht auf eine individuelle Begleitung durch das Arbeitsamt. Voraussetzung ist, dass sie beim Arbeitsamt eingetragen sind. Die Eintragung garantiert zudem die Inanspruchnahme unserer anderen Dienstleistungen.

Was bedeutet eigentlich "Begleitung"?

Begleitung bedeutet in diesem Fall: Unterstützung bei der Arbeitsuche. Kern der Begleitung ist ein Aktionsplan, den Sie mit einem Arbeitsberater oder einer Arbeitsberaterin ausarbeiten. Sie gehen damit die Verpflichtung ein, eine Arbeit oder Ausbildung zu suchen. Wir verpflichten uns unsererseits, Ihnen die Suche zu erleichtern, indem wir Ihnen Informationen geben, Sie beraten, betreuen oder an Personen oder Einrichtungen verweisen, die Ihnen weiterhelfen können. Für Sie stellt dies ein Plus dar neben Ihren persönlichen Anstrengungen.

Wie läuft die Begleitung ab?

Bei Ihrer Eintragung im Arbeitsamt wird Ihnen ein persönlicher Arbeitsberater oder eine persönliche Arbeits-beraterin zugewiesen. Sie vereinbaren zusammen einen Aktionsplan, der die Schritte umfasst, die bis zum ersten Gespräch mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin umzusetzen sind.
Später werden Sie von Ihrem Arbeitsberater oder Ihrer Arbeitsberaterin zu einem Gespräch vorgeladen, um eine erste Bilanz Ihrer Arbeitssuche zu ziehen. Dabei überprüfen Sie gemeinsam, was unternommen werden muss, um Ihre Arbeitsuche wirksamer zu gestalten.
Es ist also ganz einfach: ein oder mehrere Gespräche, um den Stand der Dinge zu klären und Sie über freie Stellen, Ausbildungsangebote, Praktika, Umschulungsmöglichkeiten usw. zu informieren. Im Grunde handelt es sich um eine Reihe positiver Aktionen, falls erwünscht mit der Unterstützung unserer Berater und Beraterinnen und unter Nutzung unserer technischen Infrastruktur. Alle Aktionen werden sorgsam dokumentiert, damit bei jedem Gespräch Bilanz gezogen und, wenn nötig, ein neues Aktionsprogramm ausgearbeitet werden kann.

Wie ist es mit dem Recht auf Arbeitslosengeld?

Ihre Eintragung als Arbeitsuchende(r) bedeutet auch die Wahrung einiger Rechte auf Sozialleistungen (Familienzulagen, Krankenversicherung, usw.) sowie die Eröffnung neuer Rechte, wie den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung bzw. Berufseingliederungsgeld, wenn Sie bis dahin noch keine Arbeit gefunden haben.
Die Bewilligung der Arbeitslosenunterstützung ist Sache des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM). Es überprüft, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben. Die Auszahlung erfolgt durch die Arbeitslosenkassen (Gewerkschaften oder Hilfskasse für Arbeitslosenunterstützung), bei denen Sie auch Auskünfte zum Thema Arbeitslosigkeit erhalten können.
Um Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu haben, dürfen Sie nicht freiwillig arbeitslos sein, d.h. sie dürfen keine zumutbare Arbeit ablehnen oder die Teilnahme an einer vorgeschlagenen Aus- und Weiterbildung verweigern. Außerdem müssen Sie für den Arbeitsmarkt verfügbar sein. Um diese Bedingungen zu erfüllen, müssen Sie aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen und die mit Ihrem Arbeitsberater vereinbarten Aktionen in der vereinbarten Frist umsetzen. Der Kontrolldienst des Arbeitsamtes überprüft und bewertet später Ihr Suchverhalten auf dem Arbeitsmarkt.

Was bedeutet "Überprüfung Ihres aktiven Suchverhaltens auf dem Arbeitsmarkt?"

Es handelt sich um eine Bewertung Ihrer Suchbemühungen durch den Kontrolldienst des Arbeitsamtes. Das voraussichtliche Datum des ersten Bewertungsgesprächs teilt Ihnen der Kontrolldienst einige Monate vorher mit. Der Kontrolldienst bewertet Ihre Anstrengungen bei der Arbeitsuche. Arbeitslosengeldempfänger müssen pro Jahr eine positive Bewertung ihres Suchverhaltens bekommen, um das Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung zu behalten. Bei unzureichenden oder nicht existierenden Anstrengungen erfolgt eine negative Bewertung, die eine Kürzung oder Sperre der Arbeitslosenunterstützung zur Folge haben kann.
Jugendliche in der Berufseingliederungszeit müssen 2 positive Bewertungen ihres aktiven Suchverhaltens erhalten, um ihr Anrecht auf Berufseingliederungsgeld zu eröffnen (frühestens nach 310 Tagen der Berufseingliederungszeit).
Obwohl der erste Kontakt mit dem Kontrolldienst erst in einigen Monaten stattfinden wird, sollten Sie sich schon jetzt darauf vorbereiten und alle Bescheinigungen, Schreiben, und sonstige nützliche Informationen aufbewahren, die Ihre Anstrengungen bei der Arbeitssuche und Ihre Mitarbeit im gemeinsam mit den Arbeitsberater/innen erstellten Aktionsprogramm belegen.
So wird es für Sie leicht sein, bei einem späteren Gespräch mit dem Kontrolldienst alle Schritte anzugeben, die Sie alleine oder mit unserer Unterstützung, unternommen haben.

Was ist der Unterschied zwischen Begleitung und Überprüfung des Suchverhaltens?

Der Unterschied ist, wie Sie sicher bemerkt haben, fundamental:
Die Begleitung dient in erster Linie dazu, Sie bei der Arbeitsuche zu unterstützen. Sie ist Aufgabe des Arbeitsberaters, der mit Ihnen gemeinsam einen Aktionsplan erstellt. Die während der Begleitung erreichten Schritte können Ihnen bei Ihren späteren Kontakten mit dem Kontrolldienst des Arbeitsamtes sehr von Nutzen sein
Die Überprüfung Ihres aktiven Suchverhaltens ist Aufgabe des Kontrolldienstes. Er überprüft und bewertet Ihr Suchverhalten im Hinblick auf die weitere Bewilligung der Arbeitslosenunterstützung oder eine Zulassung zur Berufseingliederungsunterstützung.
Warten Sie also nicht darauf, dass der Kontrolldienst Sie zu einem Gespräch einlädt!
 

Werden Sie schon jetzt aktiv!

Organisieren Sie Ihre Arbeitsuche, gehen Sie unsere Stellenangebote durch (sie sind an vielen Orten zugänglich: siehe die Dokumentation, die Sie erhalten haben), kontaktieren Sie Betriebe, verschicken Sie Bewerbungen, suchen Sie im Internet, und schauen Sie regelmäßig bei uns oder bei einer unserer Partnereinrichtungen vorbei!

Dokumente und Downloads
Tabelle "Meine Arbeitsplatzsuche"_D (pdf 0,29 MB)
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität


logo_demetec © Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft | Impressum